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Vereinbarungen zwischen Polizei BL und Gemeinden

BL. Montag, 30. März 2015. Seit Montag kommen im Kanton Basel-Landschaft neue Modelle in der Zusammenarbeit zwischen der Polizei Basel-Landschaft und den Gemeinden zur Anwendung. Dies ausschliesslich im Bereich Ruhe und Ordnung.

Seit dem 1. Januar 2015 ist das neue Polizeigesetz in Kraft, welches nun auch Bestimmungen zu den gemeindepolizeilichen Aufgaben enthält und damit die Kompetenzbereiche von Kanton und Gemeinden im polizeilichen Bereich regelt.

Während die Polizei Basel-Landschaft insbesondere für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und die Gefahrenabwehr zuständig ist, obliegt die Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung den Gemeinden. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass diese zu ihrer Entlastung bei der Polizei entsprechende Leistungen einkaufen können.

Zur Umsetzung der neuen Bestimmungen wurden in Kooperation mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) Zusammenarbeits-Modelle erarbeitet und den Gemeindevertretern präsentiert. Diese konnten wählen, ob sie eine Leistungsvereinbarung abschliessen wollen oder ob sie die in ihre Kompetenz fallenden Aufgaben, explizit im Bereich der Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, selbständig bearbeiten möchten.

Jenen Gemeinden, die sich für eine Leistungsvereinbarung entscheiden, standen zwei Modelle offen.

Modell 1 für Gemeinden mit einer Gemeindepolizei: Bei Meldungen aus dem Bereich Ruhe und Ordnung rückt die Polizei Basel-Landschaft jeweils in den vier Nächten zwischen Sonntagabend und Donnerstagmorgen (jeweils ab 17.00 bis 08.00 Uhr) aus. Meldungen während des Tages sowie in den übrigen Nächten (Donnerstag bis Samstag) deckt die Gemeindepolizei ab. Für diese Zusatzleistungen vergüten die Gemeinden der Polizei Basel-Landschaft 1,95 Franken pro Einwohner und Jahr.

Modell 2 für Gemeinden ohne Gemeindepolizei: Die Gemeinden decken Meldungen aus dem Bereich Ruhe und Ordnung unter der Woche zu Bürozeiten (Montag bis Freitag, jeweils 08.00 bis 17.00 Uhr) selbstständig ab. Die restliche Zeit (inklusive Wochenende) wird von der Polizei Basel-Landschaft übernommmen. Dieses Modell kostet die Gemeinden 4 Franken pro Einwohner und Jahr.

Drei Gemeinden (Lausen, Liestal, Oberwil) hatten bereits bestehende Leistungsvereinbarungen mit der Polizei Basel´Landschaft und behalten dies bei. Oberwil wird diese Vereinbarung jedoch spätestens per Ende 2015 aufkündigen und ab dann eine eigene Gemeindepolizei betreiben.

46 Gemeinden haben sich entschieden, keine Leistungsvereinbarung mit der Polizei Basel-Landschaft einzugehen: Aesch, Allschwil, Anwil, Arboldswil, Arisdorf, Arlesheim, Bennwil, Biel-Benken, Binningen, Birsfelden, Böckten, Bretzwil, Brislach, Buckten, Buus, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Ettingen, Frenkendorf, Füllinsdorf, Giebenach, Grellingen, Häfelfingen, Hemmiken, Hölstein, Känerkinden, Kilchberg, Laufen, Lauwil, Liesberg, Lupsingen, Münchenstein, Oltingen, Ormalingen, Pratteln, Rickenbach, Rümlingen, Rünenberg, Seltisberg, Tecknau, Tenniken, Wenslingen, Wittinsburg, Zeglingen und Zwingen.

37 Gemeinden entschieden sich für eine Leistungsvereinbarung mit der Polizei Basel-Landschaft, drei davon sind Gemeinden mit einer Gemeindepolizei (Muttenz, Reinach, Therwil). Das heisst wiederum, dass 14 der 17 Gemeinden mit einer Gemeindepolizei keine Leistungsvereinbarung mit der Polizei Basel-Landschaft eingehen.

Für eine Leistungsvereinbarung entschieden haben sich: Augst, Blauen, Bottmingen, Bubendorf, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Gelterkinden, Hersberg, Itingen, Lampenberg, Langenbruck, Läufelfingen, Liedertswil, Maisprach, Muttenz, Nenzlingen, Niederdorf, Nusshof, Oberdorf, Pfeffingen, Ramlinsburg, Reigoldswil, Reinach, Roggenburg, Röschenz, Rothenfluh, Schönenbuch, Sissach, Therwil, Thürnen, Titterten, Wahlen, Waldenburg, Wintersingen, Ziefen und Zunzgen.

Aus den 37 abgeschlossenen Vereinbarungen resultieren für die Polizei Basel-Landschaft Einnahmen von rund 315‘000 Franken.

Sie hat somit den Pilotversuch von einem Jahr per 30. März gestartet und freut sich auf die neue Zusammenarbeit im Bereich von Ruhe und Ordnung. Dazu gehören zum Beispiel Lärmimmissionen oder Übertretungen, die das Hundegesetz betreffen.

Basel-LandschaftBasel-Landschaft / 31.03.2015 - 07:27:57