• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Schuss mit Waffe in der Nähe eines Geschäfts – Täter von der Polizei gefasst

Siders/VS. Am 30. Juli 2014, um 08:30 Uhr, gab eine Person im Parkhaus eines Einkaufszentrums in Siders mit einer Waffe einen Schuss ab und verliess den Ort am Steuer eines Personenwagens. Kurze Zeit später wurde der Täter von der Kantonspolizei gefasst. Die Untersuchung ergab, der Waffe um eine Schreckschusspistole handelt.

Am 30. Juli 2014 gab eine Person im Parkhaus eines Einkaufszentrums in Siders mittels einer Schusswaffe einen Schuss ab. Die sofort durch eine Drittperson informierte Einsatzzentrale der Kantonspolizei bot ein Grossaufgebot auf. Der Tatort wurde abgesichert. Kurze Zeit später konnte der Schütze von der Polizei gestellt und von der Spezialeinheit ohne Gegenwehr verhaftet werden. Die ersten Untersuchungen ergaben, dass es sich um einen 51-jährigen Walliser handelt, der im Mittelwallis wohnhaft ist und mit einer Schreckschusspistole ausgerüstet war. Personen wurden keine bedroht. Die Kantonspolizei führte noch weitere Untersuchungen durch. Beim Täter wurden zwei weitere Schreckschusspistolen und ein Luftgewehr gefunden und beschlagnahmt. Er wurde wegen Missbrauchs gegen das Waffengesetz der Staatsanwaltschaft zugeführt.

Die Kantonspolizei erinnert:
Das Tragen oder Zeigen einer Alarm-, Druckluft-oder Soft-Air Waffe, kann wegen seines Aussehens fälschlicherweise als eine echte Feuerwaffe gehalten werden. Diese sind in allen zugänglichen und öffentlichen Orten verboten.Jedes gefährliche Verhalten auf öffentlichen Straßen muss ernst genommen werden. Widerhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.

WallisWallis / 31.07.2014 - 10:33:48