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Schweizer Firma führt illegale Transporte mit ausländischen Lastwagen durch

Bern/BE Im Auftrag eines Schweizer Transportunternehmens haben vier ausländische Firmen über 1500 verbotene Inlandtransporte in der Schweiz durchgeführt.

Im Auftrag eines Schweizer Transportunternehmens haben vier ausländische Firmen über 1500 verbotene Inland-transporte in der Schweiz durchgeführt. Gegen das betroffene Unternehmen ist eine Strafuntersuchung eröffnet worden. Eine Person wurde angeklagt. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) fordert von den Verantwortlichen Abgaben in der Höhe von 218'000 Franken ein.

Die EZV hat für den Zeitraum vom Januar 2014 bis zum April 2017 insgesamt 1’545 verbotene Inlandtransporte ermittelt. Für diese Fahrten hat das beschuldigte Schweizer Transportunternehmen 39 unverzollte Lastwagen von vier ausländischen Firmen eingesetzt.

Wegen Widerhandlung gegen das Zoll- und Mehrwert-steuergesetz müssen die beteiligten Firmen Abgaben in der Höhe von 218'000 Franken nachbezahlen. Die angeklagte Person der Schweizer Firma muss zudem mit einer empfindlichen Busse rechnen.

Durch die Nichtanmeldung der 39 ausländischen Fahr-zeuge entstand ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den korrekt arbeitenden Schweizer Transportunternehmen. Diese müssen die Abgaben für ihre Fahrzeuge bei der Einfuhr in die Schweiz entrichten. Zudem müssen ihre Fahrzeuge in der Schweiz immatrikuliert sein.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschulds-vermutung.

Gut zu wissen: Was ist ein Inlandtransport?
Inlandtransporte mit Start und Ende in der Schweiz gelten als Binnentransporte – sogenannte Kabotage. Solche Transporte sind gemäss Zollrecht mit unverzollten Fahrzeugen verboten. Inlandtransporte sind nur mit Fahrzeugen gestattet, welche in der Schweiz verzollt und immatrikuliert sind.

BernBern / 13.03.2019 - 14:31:09