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Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte müssen härter bestraft werden!

Bern/BE. Am letzten Wochenende war es wieder so weit: Als die Stadtpolizei Zürich eine illegale Party auflöste, wurden die Einsatzkräfte massiv mit Flaschen und Steinen beworfen. Zwei Polizisten zogen sich dabei Verletzungen zu und ein Patrouillenfahrzeug wurde stark beschädigt.

„Das ist völlig inakzeptabel und nun sind wir Parlamentarier in der Pflicht!“ sagte Bernhard Guhl, BDP-Nationalrat und Präsident der parlamentarischen Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen, anlässlich eines Treffens besorgter Politiker von links bis rechts im Kulturcasino Bern. Nun soll ein parlamentarischer Vorstoss vorbereitet werden, der eine minimale Gefängnisstrafe bei Verstösse gegen Artikel 285 des Strafgesetzbuches vorsieht. „Wir müssen ein deutliches Signal senden: Wer Vertreter des Staates angreift, muss mit harten Konsequenzen rechnen!“

Am 20. September folgten 12 Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Einladung der parlamentarischen Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen zur Informations- und Diskussions-veranstaltung mit dem Titel „Gewalt gegen die Polizei ist Gewalt gegen den Staat: ist Art. 285 StGB Zeitgemäss?“. Anwesend waren auch Vertreter des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB und der Präsident der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), Dr. Stefan Blättler. Dabei schilderte die ehemalige Polizistin, SVP-Nationalrätin und Vizepräsidentin der parlamentarischen Gruppe, Andrea Geissbühler, mit welcher Gewalt die Polizistinnen und Polizisten an der Front konfrontiert sind. CVP-Nationalrat Marco Romano stellte die Online-Petition des Tessiner Vereins „Amici delle Forze di Polizia Svizzere“ vor, mit der schon mehr als 10‘500 Bürgerinnen und Bürger eine klare Verschärfung des Strafmasses bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte fordern.

Parlamentarischer Vorstoss wird vorbereitet

In der Diskussion kamen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier unisono zum Schluss: Nun braucht es ein klares Signal aus Bern. Darum wollen sie gemeinsam einen parlamentarischen Vorstoss vorbereiten, der eine minimale Gefängnisstrafe bei Verstösse gegen Artikel 285 des Strafgesetzbuches vorsieht. Dieser könnte schon in der Wintersession behandelt werden. „Wir haben schon zu lange zugewartet. Jetzt müssen wir endlich handeln und uns für alle Beamten und Behördenvertreter einsetzen“, sagte Bernhard Guhl. Zum gleichen Schluss kam letzte Woche auch schon der bernische Grosse Rat. So wurde die Berner Kantonsregierung beauftragt eine Standesinitiative beim Bund einzureichen, um eine schärfere Bestrafung bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu erreichen.

Online-Petition als Bekenntnis zur Polizei

Die dreisprachige Online-Petition des Tessiner Vereins „Amici delle Forze di Polizia Svizzere“ AFPS unter www.art-285.ch verlangt eine klare Verschärfung des Strafmasses bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB). Statt einer Geldstrafe wird eine minimale Freiheitsstrafe von mindestens 10 Tagen gefordert. Zudem soll ein neuer Absatz im Artikel 285 StGB hinzugefügt werden, der dem Richter bei einem qualifizierten spezifischen Wiederholungsfall die Verdopplung der vorgesehenen Höchststrafe ermöglicht.

BernBern / 22.09.2016 - 10:27:39