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Massiv strengere Strafen für Geschwindigkeitssünder

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen spricht ab sofort deutlich härtere Strafen für Geschwindigkeitssünder. Sie setzt damit einerseits die seit 1. Januar 2013 geltenden neuen Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes um, die vor allem Raserexzesse massiv strenger bestrafen. Sie passt andererseits auch ihre Richtlinien für weitere Geschwindigkeitsüberschreitungen gegen oben an.

Am 1. Januar 2013 traten die neuen Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes in Kraft, die vom Parlament im Rahmen des Paketes "Via Sicura" beschlossen wurden: Der neue Art. 90 Abs. 3 SVG sieht vor, dass mit Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren bestraft wird, wer durch Verletzung von Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht. Das gilt namentlich für die krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen.

Abs. 4 der Bestimmung konkretisiert, wer künftig bei Geschwindigkeitsüberschreitung mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird: nämlich wer in Tempo-30-Zonen mehr als 70 km/h, innerorts mehr als 100 km/h, ausserorts mehr als 140 km/h oder auf Autobahnen mehr als 200 km/h (bei signalisierten 100 km/h mehr als 180 km/h) fährt.
Dazu kommt zwingend der Entzug des Führerausweises für mindestens zwei Jahre, und das benützte Fahrzeug kann eingezogen und verwertet werden.

Höhere Strafen auch für weitere Geschwindigkeitssünder

Die härteren Strafen für Raserexzesse führen dazu, dass auch unterhalb dieser Grenzen die Strafen für deutliche Geschwindigkeitsübertretungen massiv erhöht werden müssen. Gesamtschweizerische Empfehlungen dazu sind noch in Arbeit. Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat bis zum Vorliegen dieser Empfehlungen eigene Richtlinien erlassen, die auf die Richtlinien anderer Kantone abgestimmt sind, wo diese schon vorliegen: Wer beispielsweise innerorts bisher mit 80 km/h erwischt wurde, erhielt etwa 14 Tagessätze Geldstrafe plus 600 Franken Busse; neu hat er mit 25 Tagessätzen und 800 Franken Busse zu rechnen; wer gar 90 km/h schnell ist, erhielt bisher etwa 16 Tagessätze Geldstrafe, neu aber 120 Tagessätze.

Selbstverständlich werden diese Richtlinien nicht stur umgesetzt, sondern es wird in jedem Fall berücksichtigt, wie das Verkehrsaufkommen, die Witterung und die konkrete Gefährdung zu beurteilen war. Die Höhe des Tagessatzes ist abhängig vom Einkommen; als grobe Faustregel kann gelten, dass bei einem Durchschnittsverdiener der Tagessatz bei etwa 100 Franken liegt.

100113 Massiv strengere Strafen für Geschwindigkeitssünder

Es empfiehlt sich also, sich künftig noch genauer als bisher an die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten zu halten und auch sonst die geltenden Verkehrsregeln zu beachten.

Die wesentliche neue Bestimmung im Wortlaut:

Art. 90 SVG: Verletzung von Verkehrsregeln
1 Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des
Bundesrates verletzt.
2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.
3 Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
4 Absatz 3 ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
a. mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
b. mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
c. mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
d. mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.

Richtlinien in tabelarischer Übersicht sind im Bild ersichtlich.

St.GallenSt.Gallen / 10.01.2013 - 10:35:19