Zwischenstaatlicher Sprechtag: Rentenansprüche klären
Singen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beitrags-Zeiten sowohl zur deutschen als auch zur schweizerischen Rentenversicherung bzw. AHV/IV können sich über ihre Rentenansprüche am 1. April informieren.
Am Dienstag, 1. April, von 13.30 bis 18.30 Uhr, findet in der Auskunfts- und Beratungsstelle an der Julius-Bührer-Strasse 2 in Singen ein zwischenstaatlicher Sprechtag Deutschland ?- Schweiz statt. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird interessierten Versicherten empfohlen, unter der Telefonnummer 0049 7731 82 27 10 im Voraus einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dabei sollten die schweizerische AHV-Nummer und die deutsche Versichertennummer angegeben werden.
Die Beratungen und Auskünfte erteilen Experten der Deutschen Rentenversicherung und der kantonalen Ausgleichskassen Schaffhausen und Thurgau. Angesprochen sind schweizerische und deutsche Staatsangehörige sowie Versicherte anderer Nationen mit Versicherungszeiten in Deutschland und/oder der Schweiz. Im Mittelpunkt steht die individuelle, kostenlose Beratung in allen Rentenversicherungsfragen. Daneben werden die Besucher über ihre Rechte und Pflichten in der Rentenversicherung dieser Staaten, unter Berücksichtigung der bestehenden zwischenstaatlichen Regelungen, informiert.
Um ausführlich beraten werden zu können, sollten die Besucher Unterlagen der Rentenversicherung wie Aufrechnungsbescheinigungen, Durchschriften der Versicherungskarten aus dem Versicherungsnachweisheft, Rentenbescheide, Nachweise über Kriegsdienstzeiten, AHV-Ausweis etc. mitbringen.



























