Zweimal Khat am gleichen Tag entdeckt
Basel/BS. Schweizer Grenzwächter und Zöllner haben am Freitag (2.3.2012) gleich zwei Schmuggelfälle mit Khat aufgedeckt. Am Nachmittag stellten Grenzwächter Khat im Kofferraum eines Personenwagens in Basel sicher. Am Abend stiessen Zöllner am Flughafen Basel-Mulhouse in zwei Koffern eines Reisenden auf das verbotene Drogenkraut.
Am Freitag 2.3.2012, kurz nach Mittag, ist einer Grenzwachtpatrouille im Gebiet von Riehen (BS) ein Fahrzeug aufgefallen. Kurz vor Basel gelang es den Grenzwächtern, das Auto zu stoppen. Bei der folgenden Zollkontrolle stellten die Grenzwächter mehrere Kartonschachteln sicher, in denen sich rund 58 Kilogramm Khat befanden. Der Lenker, ein 49-jähriger Schweizer aus dem Kanton Bern, wurde mit den Betäubungsmitteln der Kantonspolizei Basel-Stadt übergeben.
Khat auch im Flugverkehr
Abends am gleichen Tag führten Zöllner am Flughafen Basel-Mulhouse eine Gepäckkontrolle bei einem Flugpassagier aus London durch. Dabei stiessen sie beim Röntgen von zwei Reisekoffern auf verdächtige Hinweise. Bei der Überprüfung entdeckten die Zöllner unter einer Schicht Kleider rund 14 Kilogramm Khat. Die Grenzwache übergab den 28-jährigen Somalier der Kantonspolizei Basel-Stadt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat in beiden Fällen die entsprechenden Ermittlungen eingeleitet.
Nach Rekordjahr 2011 – Trend hält an
In der Grenzwachtregion Basel wurden im vergangen Jahr 1104 Kilogramm Khat sichergestellt. Dies entspricht einer Zunahme von 394 Kilogramm im Vergleich zu 2010. In der Nordwestschweiz erfolgt der Khatschmuggel von Deutschland wie auch von Frankreich her. In der Region Basel haben Grenzwache und ziviler Zoll im laufenden Jahr bereits rund 400 Kilogramm Khat sichergestellt.
Was ist Khat?
Khat ist eine Pflanze, die als Strauch und kleiner Baum vor allem in Ostafrika (Somalia, Yemen, Äthiopien und Kenia) wächst. Durch gründliches Kauen der Blätter wird das aufgelöste Cathinon aufgenommen. Die Wirkungen der Droge sind: Appetit- und Schlaflosigkeit, Nervosität, beschleunigte Atmung bis hin zu Herzrhythmusstörungen. Der Hauptwirkstoff Cathinon weist ein hohes Abhängigkeitspotential auf. Seit dem 1. Juli 1992 untersteht sowohl die Pflanze als auch der Wirkstoff dem schweizerischen Betäubungsmittelgesetz.



























