Zwei überzeugende Kandidaten?
Leserbrief. thurgau24.ch-Leser, Samuel Curau, nimmt Stellung zu den kommenden Statthalterwahlen in Weinfeld.
Es ist allgemein bekannt, dass stimmfähige Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich für jedes Amt wählbar sind. Aber es ist ebenso allgemein bewusst, dass zur Wahl für ein Amt ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Wählenden wollen Amtsträgerinnen und -träger, die ihren Auftrag vollumfänglich zu erfüllen imstande sind.
Herr Stephan Felber, Generalsekretär des Departements für Justiz und Sicherheit, sieht nicht ganz schwarz für die Statthalter ohne Jurastudium (TZ vom 09.01.08). Solche Personen könne man sicher weiterbeschäftigen. Wollen wir einen Vertreter des Bezirks Weinfelden in der Staatsanwaltschaft, der nach Einführung des neuen Systems offenkundig nicht die erweiterten Ansprüche zu erfüllen in der Lage sein wird?
Die Antwort liegt klar in der Kandidatur Daniel Feldmann. Herr Hans-Ruedi Graf, leitender Staatsanwalt, stellte gemäss TZ fest, es sei wünschenswert, wenn die Gewählten eine juristische Ausbildung haben. Eine solche werde für die nach 2010 neu zu wählenden Staatsanwälte unabdingbar sein. Die beiden wichtigen Stimmen von Sachverständigen geben klar zu verstehen, dass das Statthalteramt einen vollwertig ausgebildeten und im neuen System erfahrenen Amtsträger braucht. Daniel Feldmann ist der überzeugende Kandidat.



























