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Zwei Personenwagenlenkern an Ostern die Weiterfahrt untersagt

Chur/GR. Die Stadtpolizei Chur hat über das Osterwochenende bei Verkehrskontrollen zwei Automobilisten, welche unter Alkoholeinfluss standen, die Weiterfahrt untersagt und zur Anzeige gebracht. Zudem werden wegen Vornehmens einer ablenkenden Verrichtung (Natelbedienung) und wegen Nichterwerbens des schweizerischen Führerausweises zwei weitere Fahrzeuglenker verzeigt.

Eine aufmerksame Frau konnte am Samstagabend beobachten, wie ein Mann mit einem Holzstück die Scheiben des Warteraumes am Bahnhof Haldenstein einschlug. Der Täter konnte daraufhin durch die Polizeipatrouille festgenommen und der Kantonspolizei Graubünden übergeben werden. Eine Lärmklage ging am Ostersonntag um 00.22 Uhr ein, da in einem Klublokal sehr laute Musik zu hören war. Die ausgerückte Patrouille stellte fest, dass eine Live Band aufspielte und mehrere Gäste tanzten. Solche Veranstaltungen sind an hohen Feiertagen untersagt. Deshalb wurde die Musikunterhaltung sofort unterbunden und die Bewilligungsinhaberin des Klublokals wegen Nichteinhalten des Ruhetagsgesetzes zur Anzeige gebracht. Über die Ostertage rückte die Stadtpolizei Chur insgesamt zu 15 Einsätzen aus. Diese betrafen vor allem mehrere Hilfeleistungen, Lärmbelästigungen, Streitereien und Sachbeschädigungen.

GraubündenGraubünden / 01.04.2013 - 13:09:21