Zwei Nichtgenügen der Meldepflicht
AR. Bei zwei Verkehrsunfällen in der Nacht von Freitag auf Samstag, 16./17. April 2010, entfernte sich in Walzenhausen als auch in Urnäsch der Verursacher vom Unfallplatz. Das beschädigte Fahrzeug wurde in beiden Fällen zurückgelassen.
In Walzenhausen wurde nach Mitternacht auf der Kantonsstrasse zwischen Vorderbrenden und Almendsberg ein beschädigter Personenwagen festgestellt, Personen waren keine zugegen. Aufgrund erster Erkenntnisse dürfte das Fahrzeug von Lutzenberg in Richtung Walzenhausen unterwegs gewesen sein. Bei der Brücke ‚Weidbach’ kollidierte der unbekannte Lenker mit einer offenen Wasserleitungsröhre. Am Fahrzeug entstand Sachschaden von ca. Fr. 3’000.–.
In Urnäsch verunfallte nach Mitternacht auf der Schwägalpstrasse, in der Harnadelkurve unterhalb Grossgarten, ein Personenwagen. Das Fahrzeug wurde vermutlich talwärts gelenkt. Im Kurvenbereich fuhr der unbekannte Lenker ungebremst ins Wiesbord, wo sich das Auto überschlug und schlussendlich auf dem Dach zum Stillstand kam. Der verantwortliche Lenker entfernte sich vom Unfallort und lies den beschädigten Wagen zurück. Die Lenkerermittlung und die Unfallursache ist Gegenstand der laufenden Abklärungen. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.



























