• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Zwei mutmassliche Trickdiebe gefasst

Biel/BE. Der Kantonspolizei Bern ist es gelungen, am Donnerstag zwei mutmassliche Trickdiebe anzuhalten. Sie hatten versucht, in Biel rund 500'000 Franken zu entwenden.

Der Kantonspolizei Bern ist es nach umfangreichen Ermittlungen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben gelungen, am Donnerstag, 22. September 2016, im Rahmen einer gezielten Aktion in Biel zwei mutmassliche Trickdiebe anzuhalten. Der 42-jährige Mann und die 26-jährige Frau hatten versucht, im Zuge vorgetäuschter Geschäftsabsichten eine halbe Million Franken zu entwenden (Rip-Deal).

Ende Juli 2016 war der Kantonspolizei Bern gemeldet worden, dass einer Firma ein verdächtiges Werbeangebot im Wert von 1,7 Millionen Franken unterbreitet worden war. Für das vorgeschlagene Geschäft wurde eine Provision in der Höhe von 500'000 Franken verlangt. Gestützt auf die Meldung nahm das Dezernat Wirtschaftsdelikte umgehend Ermittlungen auf. Diese erlaubten es schliesslich, die mutmassliche Täterschaft im Anschluss an den verübten Rip-Deal noch am Tatort anzuhalten. Bei der Anhaltung der beiden Personen standen mehrere Spezialdienste der Kantonspolizei Bern im Einsatz.

Der Mann und die Frau befinden sich in Haft. Sie werden sich nach Abschluss der Ermittlungen vor der Justiz verantworten müssen.

Die Kantonspolizei Bern rät in diesem Zusammenhang, insbesondere bei folgenden Wahrnehmungen misstrauisch zu sein und gegebenenfalls die Polizei zu informieren:

– Wenn Sie Provisionen, Vermittlungsgebühren usw. in bar vorzeigen oder entrichten sollen
– Wenn Sie Geschäfte in Bargeld abwickeln sollen
- Wenn übermässig hohe Gewinne versprochen werden
- Wenn der Preis für das eigentliche Geschäft ohne Überprüfung akzeptiert wird
- Wenn neben dem eigentlichen Geschäft zusätzlich Geldwechselgeschäfte getätigt werden sollen
- Wenn für die Geldübergabe Treffpunkte in öffentlichen Lokalen, vorzugsweise im Ausland, vorgeschlagen werden

BernBern / 27.09.2016 - 13:40:00