• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Zwei Jahre Kindergarten künftig obligatorisch

Thurgauer Kinder müssen ab Spätsommer 2008 obligatorisch den Kindergarten besuchen.

Die Kindergartenpflicht gilt für Kinder, die am 31. Juli vier Jahre alt oder älter sind.

An dieser Kindergartenpflicht ändere auch das Referendum gegen das interkantonale Konkordat zur Harmonisierung der Volksschulen in der Schweiz (HarmoS) nichts, teilte das kantonale Departement für Erziehung und Kultur (DEK) am Freitag mit. Sie sei nämlich Bestandteil des neuen kantonalen Volksschulgesetzes.

Es schreibt vor, dass der Eintritt in den Kindergarten ab Beginn des 5. Lebensjahrs obligatorisch ist. Das seit dem 1. Januar 2008 gültige Gesetz legt fest, dass Kinder, die am 31. Juli eines Jahres vier Jahre oder älter sind, mit Beginn des darauf folgenden Schuljahrs ab zirka Mitte August den Kindergarten besuchen.

Flexibel handhaben
Dabei soll der Kindergarteneintritt flexibel gehandhabt werden, um den Entwicklungsstand der Kinder Rechnung tragen zu können. Als Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten (oder in die Primarschule) galt bisher der 30. April, neu ist es der 31. Juli.

Die Einführung des neuen Stichtags können die Schulgemeinden bis 2010 etappieren – beispielsweise pro Jahr den Stichttag um einen Monat hinausschieben. Sie können das aber auch auf einmal tun.

95 Prozent besuchen den Kindergarten
Bereits bisher mussten alle Schulgemeinden einen zweijährigen Kindergarten anbieten, der Kindergartenbesuch war jedoch freiwillig. Das Kindergarten-Angebot nutzen derzeit 95 Prozent der Kinder der betreffenden Jahrgänge.

Die HarmoS-Opposition richtet sich bisher vor allem gegen den vorgesehenen einheitlichen Schulbeginn am Ende des vierten Lebensjahres. Wobei «Schulbeginn» den Beginn des Kindergartens meint. Dieser ist laut HarmoS Bestandteil der Schule.

ThurgauThurgau / 09.05.2008 - 10:51:00