Zweckentfremdung von Gerichtskostenvorschüssen
Die Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben hat ein Strafverfahren gegen einen am Gericht in Moutier tätig gewesenen Mann eröffnet. Ihm wird Veruntreuung, eventuell Diebstahl vorgeworfen. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.
Moutier/BE. Das Obergericht des Kantons Bern hatte in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde
(siehe unten) im Frühling 2012 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Dies
weil vermutet wurde, dass am Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Dienststelle
Moutier, Vorschüsse für Gerichtskosten zweckentfremdet worden waren. Mit den Abklärungen wurde die Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben betraut, welche in
der Folge eine Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen Veruntreuung,
evtl. Diebstahls eröffnete.
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen verdichtete sich der Tatverdacht gegen eine
am Gerichtsstandort Moutier tätig gewesene Person. Dem Mann wird zur Last gelegt,
in drei verschiedenen Zivilverfahren in Moutier in den Jahren 2010/2011 u. a. bar
einbezahlte Gerichtskostenvorschüsse im Gesamtbetrag von ca. 22'000 Franken der
Gerichtskasse entnommen oder dieser nicht zugeführt zu haben. Die beschuldigte
Person bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe.
Im Rahmen eines in Auftrag gegebenen Revisionsgutachtens wird derzeit geprüft, ob
allfällige weitere Unregelmässigkeiten bereits in der Zeit vor 2010/2011 aufgetreten
sind. Mit den ersten Ergebnissen ist nicht vor Jahresende zu rechnen.
Das Obergericht des Kantons Bern ist Aufsichtsbehörde über die erstinstanzlichen Gerichte des Kantons Bern. Die Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben untersucht Fälle, die sich aufgrund ihrer Besonderheiten nicht für die Untersuchung durch die örtlich zuständige regionale Staatsanwaltschaft eignen und nicht
in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte fallen.



























