Zuständigkeit liegt in Bern
TG. Der Kanton wird sich zukünfitg nicht mehr um die Bearbeitung von Ein-, Aus-, und Durchfuhrgesuchen von Waffen kümmern.
Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Waffengesetzgebung angepasst. Anlass dazu gab die Umsetzung der Schengener Waffenvorschriften in das nationale Recht, das mit der Genehmigung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zu Schengen/Dublin erfolgte.
Neu fällt in der kantonalen Verordnung die Bearbeitung von Ein-, Aus- und Durchfuhrgesuchen weg, weil die Zuständigkeit dafür neu bei der Zentralstelle Waffen in Bern liegt. Ausserdem wird das Polizeikommando als diejenige Stelle bezeichnet, bei der ein Gesuch um Ausstellung eines Europäischen Waffenpasses eingereicht werden muss.



























