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Zurückschneiden von Pflanzungen

Fischingen. Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und landwirtschaftliche Kulturen eine maximale Höhe von 80 Zentimeter über Fahrbahn erreichen.

Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf 4.5 Meter lichte Höhe, bei Wegen und Trottoirs auf 2.5 Meter lichte Höhe zurück zu schneiden.

Hecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 Zentimetern zur Strassen- oder Weggrenze einhalten. Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen. Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimetern Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Endhöhe, mindestens jedoch 90 Zentimeter einzuhalten.

Die Grundeigentümer sind gebeten, diesen Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege nachzukommen. Sie dienen der Übersicht im Strassenverkehr und damit der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Für allfällige Fragen und Unklarheiten steht das Personal des Werkhofes gern zur Verfügung. Der Gemeinderat zählt auf das Verständnis und die Mithilfe der Strassenanstösser.

ThurgauThurgau / 24.08.2008 - 08:28:00