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Zurück an den Absender

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) verlangt vom Parlament einschneidende Änderungen der Vorlage zur Reform des Aktienrechts.

Besonders für die KMU gehen viele Bestimmungen zu weit und führen einmal mehr zu massiven administrativen und finanziellen Zusatzbelastungen.

Die Vorlage, die nächste Woche von der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) behandelt wird, ist gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf zwar überarbeitet worden. Der SGV erachtet die neuen Regelungen für nicht börsenkotierte Unternehmen dennoch nach wie vor als ungenügend. Vor allem im Bereich der Rechnungslegung sind die vorgeschlagenen zwingenden Gesetzesvorschriften nicht KMU-tauglich und bedürfen dringend einer Straffung und Vereinfachung. Der SGV fordert insbesondere, dass die Bestimmungen über die Buchführung und Rechnungslegung für KMU von der Vorlage abgekoppelt und unter Einbezug der Wirtschaft vollständig überarbeitet werden.

Konkrete Berechnungen des SGV zeigen, dass der gewerblichen Wirtschaft durch die Realisierung der vorliegenden Gesetzesvorlage enorme finanzielle Belastungen entstehen würden. Allein die vorgeschlagene Umstellung der Rechnungslegung würde ein nicht börsenkotiertes, 30 Mitarbeitende umfassendes Familienunternehmen im Dienstleistungsbereich mit einmaligen Zusatzkosten von 400’000 bis 450’000 Franken belasten. Die jährlich wiederkehrenden Mehrkosten würden sich auf 130’000 bis 190’000 Franken belaufen; dazu kämen die jährlichen Mehrkosten aufgrund der neuen Vorschriften für den Verwaltungsrat und den Anhang zur Jahresrechnung von 50’000 bis 70’000 Franken. Eine Firma mit 250 bis 300 Mitarbeitenden müsste noch horrendere Mehraufwendungen in Kauf nehmen. Die Einführungskosten würden 3.1 Millionen Franken betragen; dazu würden jedes Jahr Mehrkosten von mindestens 520’000 Franken anfallen.

Bezüglich der Corporate Governance ist der SGV der Ansicht, dass heute bereits genügend Selbstregulierungsbestimmungen bestehen. In jedem Fall sind neue Bestimmungen auf Publikumsgesellschaften oder zumindest auf grosse Gesellschaften zu beschränken. Die Schweiz sollte sich grundsätzlich hüten, mit Regulierungen zu überborden und damit erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Finanz- und Werkplätzen zu schaffen.

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht ist nur bei Publikumsgesellschaften und eventuell bei grösseren Gesellschaften auszuweiten und für KMU in der vorgelegten Form abzulehnen. Ebenso abzulehnen ist die zwingende jährliche Wahl des Verwaltungsrats. Unser Wirtschaftssystem basiert auf einer liberalen Grundordnung und nicht auf einer Kontrollwirtschaft, wie sie mit solchen Bestimmungen schleichend eingeführt wird. Nicht gelöst sind aber auch Fragen um die Problematik der Dispo-Aktien und des Internen Kontrollsystems.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 18.08.2008 - 08:10:00