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Zulassungsregelung für Naturheilpraktiker revidiert

AI. Im Bereich der Naturheilpraktiker haben viele Kantone teilweise sehr unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen verlangt.

Die Zulassungsregeln für den Kanton Appenzell I.Rh. orientierten sich an der Zulassung in anderen Kantonen und damit an den bisherigen kantonalen Prüfungen. Aufgrund einer Revision des Binnenmarktgesetzes müssen nun von einem anderen Kanton erteilte Zulassungen für die Ausübung eines Berufes im Gesundheitswesen in den anderen Kantonen anerkannt werden. Erstzulassungsgesuche werden daher vermehrt in den Kantonen mit den einfachsten Zulassungsvoraussetzungen gestellt. Aufgrund dieser Entwicklung haben die Kantone Graubünden, Thurgau und St.Gallen ihre kantonalen Prüfungen für Naturheilpraktiker abgeschafft. In der Folge muss nun auch der Kanton Appenzell I.Rh. die Zulassungsregelung revidieren.

Weiter hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren eine interkantonale Regelung für die Zulassung von Chiropraktoren und Osteopathen verabschiedet, die es im Standeskommissionsbeschluss zu berücksichtigen gilt. Sowohl von Osteopathen als auch von Chiropaktoren wird das Bestehen einer interkantonalen Fachprüfung verlangt. Zudem wird das Behandlungsfeld abgesteckt. So darf der Osteopath Gewebezustände, die sich als Störungen auswirken, behandeln, jedoch keine Arzneimittel verschreiben oder radiologische Verfahren anwenden.

Mit einem zusätzlichen Art. 6 bis wird neu geregelt, dass der Nachweis der Gleichwertigkeit ausländischer Diplome im Bereich der nicht medizinischen Gesundheitsberufe grundsätzlich über eine vom Bund oder den Kantonen zu bezeichnende Stelle abzuwickeln ist.

Der Revisionsbeschluss ist am 13. Mai 2008 in Kraft getreten.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 27.05.2008 - 10:03:00