• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Zugriffsrechte auf Strafregister im Strafgesetzbuch verankern

Frauenfeld/TG. Der Regierungsrat unterstützt die Verankerung von Online-Zugriffsrechten auf Strafregisterdaten im Strafgesetzbuch.

Die kantonalen Einbürgerungsbehörden, das Bundesamt für Polizei (fedpol) sowie der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) sollen gestützt auf eine formell-gesetzliche Grundlage online auf Strafregisterdaten zugreifen können. Diese Zugriffsrechte sollen im Strafgesetzbuch verankert werden. Mit diesem Vorgehen ist der Regierungsrat des Kantons Thurgau einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes schreibt. In einigen Punkten würde er allerdings noch weiter gehen.

Die kantonalen Einbürgerungsbehörden konnten früher lediglich auf schriftlichem Weg einen Strafregisterauszug über Strafurteile einholen und hatten keinen Zugriff auf Daten über hängige Strafverfahren. Der Online-Zugriff hat demgegenüber insbesondere verfahrensökonomische Vorteile: Ist ein Strafverfahren hängig, kann das Einbürgerungsverfahren frühzeitig sistiert werden, womit sich unnötige weitere Abklärungen erübrigen. Dank dem Online-Zugriffsrecht auf Daten über hängige Strafverfahren lassen sich zudem ungerechtfertigte Einbürgerungen beziehungsweise aufwendige Nachkontrollen (zwecks nachträglicher Nichtigerklärung) leichter vermeiden. Die Neuregelung der Online-Zugriffsrechte für fedpol berücksichtigt die praktischen Bedürfnisse und hebt deshalb die Beschränkung des Zugriffs im Rahmen
gerichtspolizeilicher Ermittlungsverfahren auf. Strafregisterdaten sind sowohl für die Verhütung von Straftaten als auch bei der Verfolgung von Straftaten nützlich.

Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Neuerungen einverstanden, möchte sie aber noch ausweiten. Gerade beim Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit wären auch die kantonalen Polizeikorps dringend auf die Online-Zugriffsrechte angewiesen, heisst es in der Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates. Die Polizei sei die erste Instanz bei der Verfolgung von Straftaten und sollte daher für die Erhärtung eines Tatverdachts, zur Verhinderung von
Parallelermittlungen sowie für den Erhalt eines Informationsvorsprungs ebenfalls Zugriff auf die Daten haben.

Angesichts der Zunahme von Wirtschaftsdelikten müsste der Online-Zugriff auch auf Strafurteile gegen Unternehmen gewährleistet werden, fordert der Regierungsrat im Weiteren. Eine ungleiche Behandlung
von juristischen und natürlichen Personen sei nicht zu rechtfertigen. Eine Korrektur des Strafregisterrechts verlangt der Regierungsrat schliesslich auch bei der Löschung von Verurteilungen aus dem Strafregister nach einer gewissen Zeit. Die Eintragung wäre dann nach einer gewissen Zeit nicht mehr nachvollziehbar. Es sei jedoch insbesondere bei Sexualstraftätern wichtig, die gesamte Vorgeschichte rekonstruieren zu können. Sei dies nicht der Fall, sei zu befürchten, dass Informationen definitiv vernichtet würden, die für die Verhinderung
von Rückfällen wichtig wären.

ThurgauThurgau / 26.03.2009 - 08:37:00