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Zollanmeldung auch für Briefmarkensammlungen

Rheinfelden/AG. Ein Liebhaber alter Briefmarken und Sammlerbriefen unterliess bei seiner Einreise in die Schweiz die ordnungsgemässe Anmeldung mehrerer Alben.

Ende Mai 2009 stellten Mitarbeiter des Grenzwachtpostens Rheinfelden-Autobahn in einem Auto mit Schweizer Kontrollschildern drei Aktentaschen mit insgesamt zehn Alben einer Briefmarkensammlung sicher. Da der Besitzer, ein 62-jähriger, in Deutschland wohnhafter Mann, die Sammlung nicht zur Zollbehandlung angemeldet hatte, wurde der Fahndungsdienst der Zollkreisdirektion Basel eingeschaltet. Zur Wertfestsetzung ordnete der Zollfahndungsdienst eine Expertise an. Inzwischen sind die Ermittlungen abgeschlossen. Der Wert der Sammlung wurde auf 15’000 Franken erkannt. Wegen Verstoss gegen das Mehrwertsteuergesetz wurde gegen den
Beschuldigten ein Strafverfahren durchgeführt und eine dem Warenwert entsprechend hohe Busse ausgesprochen. 

Das Grenzwachtkorps (GWK) ist der uniformierte und bewaffnete Teil der Zollverwaltung, welcher zum Eidgenössischen Finanzdepartement gehört. Die Grenzwache erfüllt in der Region Aargau/Zürich im Grenzraum zu Deutschland verschiedene Sicherheitsaufgaben rund um die Uhr. Sie bekämpft die grenzüberschreitende Kriminalität und die illegale Migration. Grenzwächterinnen und Grenzwächter sind im Fiskalbereich und in der Schmuggelbekämpfung aktiv.

AargauAargau / 30.06.2009 - 13:59:08