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Zehn Jahre im Dienst von Schulen und Öffentlichkeit

Altnau/TG. Im Juni 1999 war die Schwärzihalle, das Gemeinschaftswerk von Sekundarschulgemeinde und Politischer Gemeinde feierlich eingeweiht worden.

Heute ist die «Schwärzi» aus dem Leben von Schulen, Vereinen und der Bevölkerung nicht mehr wegzudenken. Ob Sportunterricht drinnen oder draussen, das Training mit den Kolleginnen und Kollegen, die Gewerbeausstellung, politische Schwerpunktveranstaltungen oder der Raiffeisenabend, die «Schwärzi» gehört einfach dazu. Inzwischen haben die langjährigen Verhandlungen um Mehr- oder Minderkosten, nicht ausgeführte Arbeiten und Mängel ein Ende gefunden.

Ein Vergleichsvorschlag liegt vor und wird von der Bauherrschaft unterstützt. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 6. Mai (Politische Gemeinde) sowie am Urnengang der Oberstufengemeinde am 17. Mai diesen Jahres.

Es war richtig und gut, haben sich die Sekundarschulgemeinde mit ihrem Projekt einer Doppelturnhalle und die Politische Gemeinde mit dem Bedarf nach Mehrzweckräumen gefunden und das gemeinsame Projekt in Angriff genommen. Kosten und Verantwortung wurden gemäss Bauvolumen geteilt: zwei Drittel Sekundarschulgemeinde, ein Drittel Politische Gemeinde. Nach diesem Prinzip setzte sich auch die Baukommission zusammen, die am 2. Juni 1994 ihr Pflichtenheft von den beiden Behörden empfing und sich an die anspruchsvolle und intensive Arbeit machte.

Die wichtigsten Etappen

Zweieinhalb Jahre später, am 27. November 1996 bestätigten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die von den beiden Behörden gemeinsam mit dem Planerteam ausgearbeitete Kreditvorlage für die Mehrzweckhalle Schwärzi. Nach weiteren acht Monaten konnte der Werkvertrag mit der Generalunternehmung (GU) unterzeichnet und ein Kostendach von 10.7 Millionen Franken fixiert werden.

Der Entscheid zu Gunsten einer Generalunternehmung hatte ganz wesentlich mit dem Wunsch nach höchstmöglicher Sicherheit bei der Einhaltung der Kostenlimite zu tun. Behörden und Baukommission waren klar zum Schluss gekommen, sich mit diesem Entscheid auf einen zuverlässigen und vor allem sicheren Weg im Rahmen des definierten Budgets zu begeben. Genau diese Hoffnung hat sich nach Abschluss des Projekts jedoch als Trugschluss erwiesen.

Völlig überraschende Kostenüberschreitungen

Bei Abschluss der Bauarbeiten im Frühling 1999 hat die Generalunternehmung Behörden und Baukommission darüber orientiert, dass der Kostenrahmen um knapp 600’000 Franken überschritten worden sei. Dies entgegen der letzten Kostenkontrollen im Oktober und Dezember 1998, in denen noch von einer Kostenunterschreitung in der Grössenordnung von 50’000 bis 70’000 Franken die Rede gewesen war. Schrecken und Unverständnis waren und sind bis heute gross auf Seiten von Baukommission und Behörden.

Die lange andauernde, zermürbende Suche nach einer für beide Seiten befriedigenden Lösung begann und endete mit einer Klage der GU, wobei diese den Betrag unter Berücksichtigung der Minderleistungen auf 400’000 Franken reduzierte. Das Bezirksgericht entschied in dieser Angelegenheit, dass 250’000 der beklagten 400’000 Franken von der Bauherrschaft zu bezahlen seien.

Dies wurde als angemessenes Entgelt für die erbrachten Leistungen gewertet. Das Gericht hatte es dabei vorgezogen zu beurteilen, ob der Preis für die erbrachten Leistungen stimmt, nicht aber, ob Leistungen und Abrechnungen vertragskonform sind. «Es ist schwer zu verstehen, aber mit diesem Urteil hebelt das Bezirksgericht den Werkvertrag faktisch aus,» so der Präsident der Sekundarschulgemeinde, Gottfried Bütikofer.

Für Politische Behörde wie für Sekundarschulbehörde war klar, dass das Urteil in der vorliegenden Form nicht akzeptiert werden konnte. Um alle Optionen offen zu halten, haben die beiden Behörden Anfang dieses Jahres Berufung eingelegt. Gemeindeammann Beat Pretali war in das Bauprojekt nicht involviert, hat sich aber in den vergangenen Monaten vertieft mit den Problemen rund um die Schwärzi auseinandergesetzt. Er ist überzeugt, dass Behörden und Baukommission gute Arbeit geleistet haben und hofft auf ein baldiges Ende der Auseinandersetzungen.
Vergleichsvorschlag liegt vor
Ein solches Ende zeichnet sich jetzt ab. Gemeinderat und Sekundarschulbehörde Altnau haben die Chancen und Risiken einer Appelation an die nächste Instanz sorgfältig abgewogen. Sie haben vor diesem Hintergrund mit der Generalunternehmung noch einmal das Gespräch gesucht und sich schliesslich auf einen Vergleich geeinigt. Sollte die stimmberechtigte Bevölkerung am 6. und 17. Mai ja sagen zu den Nachtragskrediten von Politischer Gemeinde und Sekundarschulgemeinde, könnte ein zehn Jahre andauernder Streit endlich bereinigt werden.

Die Generalunternehmung reduziert den gerichtlich anerkannten Betrag von 420’000 Franken um 190’000 Franken für die anerkannte Mängelbehebung, so dass als Vergleichsbetrag per saldo aller Ansprüche eine Forderung von 230’000 Franken vorliegt. Mängelbebung, Fertigstellung ausstehender Arbeiten und Unterhalt obliegen der Sekundarschulgemeinde als Eigentümerin. Daher unterstützt der Gemeinderat einen einmaligen überproportionalen Beitrag zur Begleichung dieser Forderung in Höhe von 163’800 Franken.

ThurgauThurgau / 16.04.2009 - 08:06:51