Wohnungsbrand wegen Kerze
Bachenbülach/ZH. Wegen fahrlässigen Umgangs mit einer brennenden Kerze ist ein Sachschaden von zirka Hunderttausend Franken entstanden. Verletzt wurde niemand.
Wegen fahrlässigen Umgangs mit einer brennenden Kerze ist in der Nacht auf Montag (03.12.2007) ein Sachschaden von zirka Hunderttausend Franken entstanden. Verletzt wurde niemand. Feuerwehrleute rückten in der Nacht auf heute Montag, 3. Dezember, kurz nach Mitternacht an die Püntgasse aus. Die Wohnungsheimkehrer hatten berichtet, dass es in ihrer Parterre-Wohnung gebrannt hatte.
Diese war noch voller Rauch und musste durch Einsetzen von Gebläsen zwangsentlüftet werden. Wegen Russ- und Rauchschäden ist an Mobiliar und Gebäude ein Sachschaden von zirka Hunderttausend Franken entstanden.
Adventszeit:
In diesem Zusammenhang erinnert die Kantonspolizei, Kerzen von Adventsschmuck nie unbeaufsichtigt brennen zu lassen. Dies gilt auch für die kommende Weihnachtszeit. Kerzen an Christbäumen sind so zu platzieren, dass das Geäst nicht Feuer fängt. Wegen Nichtbeachtens dieser Sicherheitstipps entstehen im Kanton jeweils im Dezember zahlreiche vermeidbare Wohnungsbrände, die Schäden gehen in die Hunderttausende von Franken.



























