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«Wir haben alle Hände voll zu tun!»

Luzern. Das Geschäftsjahr 2008 brachte den Strafverfolgungs- behörden einen Anstieg der Fallzahlen um rund 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Damit wurde nach dem leichten Rückgang im Vorjahr der Spitzenwert der Jahre 2004 und 2006 mit über 43’000 Fällen zum dritten Mal erreicht.

Die Fallzahlen bestätigen unsere Analyse des Vorjahres, dass der letztjährige Rückgang um rund 3 Prozent nicht signifikant war und im Bereich der statistischen Schwankungen lag. Vor diesem Hintergrund darf auch der jetzige Anstieg, der uns inetwa wieder auf den Stand des Jahres 2006 hebt, nicht überbewertet werden. Über einen Zeithorizont von acht Jahren resp. seit 2003 schwanken die Zahlen auf hohem Niveau zwischen rund 41’000 und 43’800 Fällen.

Statistisch signifikant ist der im Mehrjahresvergleich zu beobachtende Fallanstieg bei den Delikten gegen die Freiheit (+52 Prozent). Auch bei den Vermögensdelikten wurde ein Spitzenwert erreicht. Rückläufige Zahlen registrierten wir hingegen bei den Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (-10 Prozent) und das Betäubungsmittelgesetz (-15 Prozent) wie auch im Ausländerrecht (-11 Prozent).

Augenfällig ist auch der wiederholt starke Anstieg der Falleingänge bei der Jugendanwalt- schaft gegenüber dem Vorjahr (+12 Prozent). Wie bereits vor Jahresfrist stellen wir bei den Jugendlichen zur Hauptsache einen weiteren Anstieg bei den Vermögensdelikten und bei Delikten gegen die Freiheit fest. Zudem sind auch die Gewaltdelikte im Bereich Tätlichkeiten, Körperverletzungen und Raufhandel angestiegen.

Wie im Erwachsenenstrafrecht liegt dieser Anstieg schweizweit in einem allgemeinen Trend, der insbesondere in städtischen Gebieten wahrgenommen wird. Die Politik hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema «Jugend und Gewalt» befasst. Für die Strafverfolgungsbehörden steht als Beitrag im Kampf gegen die Jugendkriminalität die persönliche Leistung als neue Sanktionsform wie auch die rasche Verfahrenserledigung im Vordergrund.

Für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden führte die jüngste Zuwachsrate zu einer spürbaren Mehrbelastung. So konnte der Fallanstieg im vergangenen Jahr mit den knapp bemessenen Personalressourcen nicht mehr bewältigt werden, womit die Pendenzenlast leicht anstieg.

Im Hinblick auf die Einführung der CH StPO per 01.01.2011 und der damit verbundenen Reorganisation der Strafverfolgungsbehörden besteht die Möglichkeit, die Effizienz weiter zu steigern und mit einer zweckmässigen Organisation die Abläufe wie auch die Fallbearbeitung zu optimieren.

LuzernLuzern / 10.02.2009 - 15:50:53