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Willkürliche Einbürgerungen?

Leserbrief. thurgau24.ch-Leser Arthur Bosshart äussert sich zur bevorstehenden Abstimmung über die Einbürgerungen.

Wenn gemäss einigen Politikern, Einbürgerungen an der Urne Willkürlich sein sollten, müsste man nicht daraus Folgen, dass eben diese Politiker willkürlich gewählt wurden, denn sie wurden ja auch an der Urne gewählt. Kann man sie dann noch ernst nehmen?

Richter sind dazu da, um juristische Probleme in zwischenmenschlichen Beziehungen oder zwischen Mensch und Staat gerecht zu lösen. Mit dieser Aufgabe sind aber die Richter bereits überfordert, da sie zu viele Fälle behandeln müssen.

Darum ist heutzutage „ein gerechtes Urteil zu fällen“ für Richter sehr schwer, weil sie nicht die nötige Zeit haben, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Politische Angelegenheiten sind im Entscheidungsbereich von Volk und Parlament.

Einbürgerungen sind nun mal keine juristische, sondern eine politische Angelegenheit und gehören deshalb nicht in den Bereich von Richtern, sondern in den Bereich von Volk und Parlament. Darum ist eine Einbürgerung an der Urne das einzig Richtige, es sei denn, dass das Volk für unmündig erklärt würde.

ThurgauThurgau / 29.05.2008 - 09:55:00