
Wiedereinführung der Landsgemeinde in AR
Ausserrhoden. Die Gruppe faire-landsgemeinde.ch legt ihr Manifest zu: «Faire und zeitgemässe Landsgemeinde für Ausserrhoden!» dar.
Manifest: «Faire und zeitgemässe Landsgemeinde für Ausserrhoden!»
1. Unser Standpunkt: Landsgemeinde ja, ABER fair und zeitgemäss !
Wir befürworten die Wiedereinführung der Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden. Die neue Landsgemeinde muss jedoch so ausgestaltet sein, dass niemand im Vergleich zum heutigen System mit Urnenabstimmung schlechter gestellt wird.
Die Argumente der Landgemeinde-Skeptiker (v.a. fehlendes Stimmgeheimnis sowie der Ausschluss vieler Stimmberechtigter) haben ihre volle Berechtigung und sind deshalb bei der Neugestaltung unserer politischen Spielregeln zu respektieren. Eine Landsgemeinde, die derart grundlegende Minderheitsrechte nicht beachtet, ist einer fairen und zeitgemässen Demokratie unwürdig. Wir haben einen konkreten Lösungs-Ansatz, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
2. Unser Ansatz: Freie Wahl der Stimmabgabe-Art («Kombi-Landsgemeinde»)
Die Stimmabgabe an der Landsgemeinde ist mit alternativen Stimmabgabeformen zu ergänzen. Jeder soll frei entscheiden dürfen, an der Landsgemeinde teilzunehmen oder ihr fernzubleiben, ohne dass davon sein politisches Mitwirkungsrecht abhängig gemacht wird.
In der Schweiz kann bei eidgenössischen Abstimmungen jeder Stimmberechtigte jederzeit zwischen verschiedenen Stimmabgabe-Arten – Urne, Briefwahl und bald e-Voting – auswählen. Diese Situation legt es nahe, auch die Landsgemeinde mit anderen Stimmabgabe-Verfahren zu ergänzen. Eine solche Ergänzung kann ohne übermässigen Aufwand erfolgen. Die externen Stimmen werden geheim ausgezählt und anschliessend zum Ergebnis der jeweiligen Landsgemeinde-Abstimmung hinzugezählt. Eine doppelte Stimmabgabe ist ausgeschlossen, da jeder Stimmberechtigte nur einen Stimmrechtsausweis hat, der bei der Ausübung des Stimmrechts ausgehändigt werden muss. Diese Kombi-Lösung setzt bei unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen eine exakte Erfassung der Landsgemeinde-Stimmen voraus. Dies ist nach dem heutigen Stand der Technik durchaus möglich, ohne auf das traditionelle Abstimmen per Hand zu verzichten (z.B. computergestütztes Zählverfahren der fotografierten hochgehaltenen farbigen Stimmzettel).
Damit ist die Landsgemeinde mit anderen Stimmabgabeformen gleichberechtigt und bleibt gleichzeitig unverzichtbarer Mittelpunkt des politischen Systems. Die Landsgemeinde ist also weiterhin der Ort, an dem unmittelbar diskutiert werden kann und wo das Abstimmungsergebnis erstmals bekannt wird. Mit dieser Kombi-Lösung wird der Zusammenhalt und die Identität im Kanton Appenzell Ausserrhoden nachhaltig gestärkt: die Anliegen der Landsgemeinde-Skeptiker und – Befürworter werden berücksichtigt. Die Wahlfreiheit der Abstimmungsmethode wird den vielfältigen Lebensentwürfen unserer Zeit gerecht und respektiert gleichzeitig das Bedürfnis nach Zusammenhalt und Identität in unserem Kanton. Appenzell Ausserrhoden würde so schweizweit eine Pionierstellung erhalten und der Diskussion über die (unsichere) Zukunft der Versammlungsdemokratie neue Impulse geben.
3. Zweck der bereits eingereichten Volksinitiative zur Wiedereinführung der Landsgemeinde:
Diskussion über mögliche Landsgemeindeformen
Diese Initiative, die Mitte September 2009 erstmals im Kantonsrat behandelt wird, ist bewusst offen formuliert worden. Beabsichtigt wird ein ungezwungener Diskurs über eine konsenstaugliche Form der Landsgemeinde: Nach einer allfälligen Annahme durch das Volk müsste folglich in einer zweiten Abstimmung über mögliche Landsgemeinde-Varianten befunden werden können. Dabei muss auch die Option bestehen, alle Varianten zu verwerfen und bei der reinen Urnenwahl zu bleiben. Unter dieser Bedingung unterstützen wir die Initiative, weil wir glauben, dass unser Ansatz das Anliegen der Initiative in FAIRER und ZEITGEMÄSSER Weise verwirklicht.
4. Handlungsalternative für den Kantonsrat: «Kombi-Lösung» als direkter Gegenvorschlag zur Initiative
Sollte aber die unter Ziff. 3 beschriebene Bedingung nicht ausdrücklich garantiert werden können, bitten wir den Kantonsrat, das Konzept der «Kombi-Landsgemeinde» im Sinne eines Kompromisses als Gegenentwurf dem Volk gleichzeitig mit der Initiative zur Abstimmung vorzulegen. Damit könnten die Stimmberechtigten ohne Umwege direkt über ein konkretes Landsgemeinde-Konzept diskutieren, ohne die Einführung einer antiquierten Landsgemeinde zu riskieren.