Wie weiter mit dem Altersheim?
Speicher/. Der Gemeinderat beschloss die Lancierung einer Ideenbörse betreffend der Weiternutzung des ehemaligen Altersheims Schönenbühl.
Weiternutzung des ehemaligen Altersheims Schönenbühl
Am 9. Januar 2008 beschloss der Gemeinderat Speicher, eine Ideenbörse zu lancieren. Bis zum 15. März konnten entsprechende Vorschläge eingereicht werden. Am 9. Februar 2008 fand im Schönenbühl eine Informationsveranstaltung statt. Mehr als 60 Personen folgten der Einladung und präsentierten teilweise bereits erste Vorschläge.
Bis heute wurden 22 Ideen eingereicht. Erwartungsgemäss sind unter diesen sowohl solche, welche bereits einen gewissen Konkretisierungsgrad aufweisen, als auch eher unbestimmte, die mehr als Anregung zu verstehen sind.
Die Ideen beinhalten Vorschläge aus verschiedenen Bereichen wie beispielsweise Alters- oder Familienwohnungen, Seminarräume, soziale Einrichtungen oder Vereins- und Kursaktivitäten.
Neun Vorschläge stammen von Gruppen, welche die Räume mindestens teilweise selber nutzen möchten oder dafür die Verantwortung übernehmen würden.
Der Gemeinderat hat sich in seiner Aprilsitzung einen ersten Überblick über die eingegebenen Ideen verschafft und Leitlinien beschlossen, die bei der Weiterbearbeitung durch die eingesetzte Arbeitsgruppe zu beachten sind. So wurde beschlossen, dass zurzeit ein Verkauf der Liegenschaft nicht in Frage kommt. Favorisiert wird eine Vermietung oder die Abgabe im Baurecht. Die Übernahme von neuen Aufgaben durch die Gemeinde wird grundsätzlich abgelehnt; folglich haben für die Realisierung eines Projekts die Projektträger selber zu sorgen.
Auch eine finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde ist nur sehr beschränkt und nur in der Anfangsphase möglich. Eine gesonderte Betrachtung widmete der Gemeinderat den Ideen zur Wiederaufnahme eines Altersheimes. Da der Ausgang des Volksentscheids zur Initiative über die Führung eines Gemeindealtersheimes noch offen ist, kann diese Frage heute aber nur soweit beantwortet werden, als das Schönenbühl betroffen ist.
Der Gemeinderat hat sich klar dagegen ausgesprochen, an diesem Ort wieder ein Altersheim zu führen; im Falle einer Annahme der Initiative müsste ein besserer Ort vorgesehen werden.
Der Gemeinderat dankt allen, die sich an der Ideenbörse beteiligt haben, bestens. Die Aktion hat zu erfreulichen Initiativen geführt, unter welchen jetzt eine Auswahl zu treffen ist. Die Arbeitsgruppe ist nun daran, mit den verschiedenen Gruppen Gespräche zu führen, um zusammen mit dem Gemeinderat im Verlaufe des Jahres eine geeignete Lösung zu finden.
Stellenausschreibung Teamleiter technische Hausdienste
Aufgrund einer bereits seit längerer Zeit anhaltenden Krankheit, musste das Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin im Bereich der Hauswartungen im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst werden.
Im Zuge der Vorbereitung für eine Neuausschreibung der Stelle wurde die bestehende Aufgabenverteilung in diesem Bereich vollumfänglich überarbeitet und eine Neuausrichtung bzw. Reorganisation im Hauswartungsbereich durchgeführt. Die Stellenausschreibung wird voraussichtlich im Sommer 2008 erfolgen.
Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Erziehungsberatung Pro Juventute
Die Erziehungsberatung der Pro Juventute Appenzell Ausserrhoden ist im Bereich der Präventionsarbeit für Kinder, Jugendliche und Familien tätig, die sich in Schwierigkeiten oder Krisen befinden. Schwerpunktmässig werden Familien mit Kindern im Vorschul- und Primarschulalter beraten. Die Gemeinde bzw. die Sozialen Dienste der Gemeinde, konnten in den vergangenen Jahren immer wieder auf die guten Dienstleitungen dieser Fachstelle zurückgreifen.
Mit der Inkraftsetzung des neuen kantonalen Sozialhilfegesetzes per 01. Januar 2008 hat der Kanton nun die Rechtsgrundlage, mit verschiedenen im Bereich des Sozial- und Vormundschaftswesen tätigen Institutionen, eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Die Gemeinden sind aufgefordert, sich an den Kosten zu beteiligen.
Der Gemeinderat hat sich im Grundsatz dafür entschlossen, eine Leistungsvereinbarung mit der Pro Juventute Appenzell Ausserrhoden einzugehen. Eine Delegation des Gemeinderates wurde ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen.
Gemeinderätliche Stellungnahme zur kantonalen Steuergesetzrevision im Jahr 2010
Das Ziel der Teilrevision ist es, die steuerliche Entlastung von tieferen und mittleren Einkommen sowie des Vermögens. Die gute finanzielle Situation des Kantons aufgrund der Erträge aus dem Nationalbank-Goldverkauf soll unter anderem dazu genutzt werden, die steuerliche Belastung in Appenzell Ausserrhoden weiter zu senken und die volkswirtschaftliche Situation zu verbessern.
Die steuerliche Entlastung soll mit fünf verschiedenen Massnahmen erreicht werden. Davon betreffen drei Massnahmen das Einkommen und zwei das Vermögen. Beim Einkommen sollen die Abzüge für Versicherungen und Zweitverdiener angepasst sowie der Tarif für die Einkommenssteuer geändert werden. Beim Vermögen soll der Freibetrag erhöht, der Tarif neu proportional ausgestaltet und auf generell 0.5 Promille gesenkt werden. Die geplanten Steuerausfälle betragen insgesamt 14.9 Mio. Franken (Kanton 6.3 Mio. Franken und Gemeinden 8.6 Mio. Franken).
Der Gemeinderat hält in seiner Vernehmlassungsantwort fest, dass mit der vorgeschlagenen Teilrevision einerseits kleine und mittlere Einkommen entlastet, andererseits die Belastung des Vermögens deutlich reduziert werden. Beide Massnahmen finden grundsätzlich die Zustimmung des Rates, die Gewichtung der Entlastung – und der damit einhergehenden Steuerausfälle – sollte jedoch deutlich zu Gunsten der Einkommen verlagert werden.
Der Rat geht davon aus, dass die prognostizierten Steuerausfälle für die Gemeinden sich auf etwa 760’000 Franken belaufen würden. Um diese „gemeindeintern“ zu kompensieren, wäre eine Steuererhöhung von 0,3 Einheiten notwendig. Es kann ja nun aber nicht Sinn einer Steuergesetzrevision mit dem Ziel der Steuerentlastung sein, die Gemeinden zu zwingen, ihre Steuerfüsse zu erhöhen.
Durch die Teilung der „Goldmillionen“ im Verhältnis 1/3 zu 2/3 hat sich die damit verbundene finanzielle Entlastung beim Kanton doppelt so stark ausgewirkt wie bei den Gemeinden. Aus dem NFA-Prozess (Neuer Finanzausgleich) zwischen Bund und Kantonen hat für den Kanton Appenzell ein markanter Gewinn resultiert. Die KFA-Revision (Kantonaler Finanzausgleich) zwischen Kanton und Gemeinden hingegen, war als „Nullsummenspiel“ angelegt. Es ist folglich klar, dass sich die kantonale Finanzsituation wesentlich stärker verbessert hat, als diejenige der Gemeinden.
Der Gemeinderat Speicher ist deshalb der Auffassung, dass die kommunalen Steuerausfälle vollumfänglich durch Entlastungen der Gemeinden bei gemeinsamen Finanzierungsaufgaben oder bei der Aufteilung von Einnahmen kompensiert werden müssen.
Den Vorschlag zur Übernahme der vollständigen Finanzierung der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) durch den Kanton, ist zu unterstützen. Dies auch darum, weil die Gemeinden zur Ausgestaltung und der Höhe der Prämienverbilligung kein Mitspracherecht haben, sondern der Kantonsrat mit dem Budget abschliessend den Betrag festlegt.
Der Gemeinderat Speicher kann zusammenfassend dem Grundsatz einer erneuten Steuerentlastung durch Anpassung des Steuergesetzes grundsätzlich zustimmen. Er beantragt aber, dass die Entlastung bei den Einkommen auf den oberen Mittelstand ausgedehnt wird und dafür die Ermässigung der Vermögenssteuerbelastung um rund die Hälfte reduziert wird. Zudem können wir nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass gleichzeitig mit der Steuergesetzrevision diejenigen Gesetzes- und/oder Verordnungsanpassungen in Kraft gesetzt werden, die für die Gemeinden eine vollständige Kompensation der zu erwartenden Steuerausfälle sicherstellt.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 04. Juni 2008 statt. Eingaben und Anträge, die an dieser Sitzung behandelt werden möchten, sind bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin der Gemeindekanzlei (zuhanden des Gemeinderates) einzureichen.



























