
«Wie weiter in der Oberen Schwendi?»
Speicher/AR. Der Gemeinderat befasst sich mit dem weiteren Vorgehen und bereitet eine Abstimmungsvorlage zuhanden der Stimmberechtigten vor.
Seit mehr als 25 Jahren ist die Nutzung eines rund 38 000 Quadratmeter umfassenden Grundstücks in der Oberen Schwendi in Speicherschwendi ein Thema.
Jetzt will der Gemeinderat Speicher klare Verhältnisse schaffen. Er legt den Stimmberechtigen im November 2009 einen Teilzonenplan vor, der das Gebiet der Landwirtschaftszone zuteilt.
Zu diesem Vorgehen hat sich der Gemeinderat Speicher entschlossen, nachdem der Ausserrhoder Regierungsrat eine Wiederaufnahme des im Jahre 2000 sistierten Rekursverfahrens mit der Begründung abgelehnt hatte, zuerst müsse an der Urne über die vorgesehene Umzonung des Grundstücks Obere Schwendi entschieden werden.
Seit einem Vierteljahrhundert
Die wechselhafte Geschichte des Grundstücks Obere Schwendi zieht sich seit einem Vierteljahrhundert dahin. Der heutige Besitzer erwarb im Jahre 1983 zwei Drittel der 38 000 Quadratmeter grossen Parzelle als Bauland und reichte im folgenden Jahr ein Baugesuch ein. Der geplanten Überbauung erwuchs Opposition und mit einer Volksinitiative wurde erfolgreich die Zuteilung der Oberen Schwendi zum «übrigen Gemeindegebiet» verlangt.
Die vom Gemeinderat aufgrund der Forderung der Initiative vorgenomme Umzonung wurde 1990 an der Urne angenommen und auch vom Regierungsrat genehmigt. Dagegen opponierte der Bodenbesitzer beim Bundesgericht und hatte mit seiner staatsrechtlichen Beschwerde Erfolg. Das oberste Gericht rügte, dass die Abstimmungsfrage den Eindruck hatte entstehen lassen, die Auszonung werde nur angenommen, wenn keine Entschädigung zu bezahlen sei; eine solche Abstimmungsfrage sei nicht zulässig.
Der Gemeinderat Speicher erarbeitete dann 1993 einen Teilzonenplan, der als Kompromiss je eine Hälfte des umstrittenen Grundstücks der Bauzone bzw. der Landwirtschaftszone zuordnete.
Dieser Kompromissvorschlag fand im Regierungsrat keine Zustimmung und er beschied der Gemeinde, das Grundstück sei vollumfänglich als Landwirtschaftszone auszuscheiden. Das war im Jahre 1994 und seither ist ein Hin und Her im Gange in das neben dem Grundstückbesitzer und der Gemeinde Speicher auch der Ausserrhoder Regierungsrat und das Verwaltungsgericht involviert sind. Nachdem der Regierungsrat das Rekursverfahren im Jahre 2000 sistierte, verlangte die Gemeinde Speicher 2007 eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Regierung lehnte dies ab mit der Begründung, zuerst müsse auf Grund des zwischenzeitlich geänderten Baugesetzes eine Volksabstimmung über die definitive Zoneneinteilung der Oberen Schwendi erfolgen.
Gemeinde will endlich Klarheit
Zurzeit ist die Obere Schwendi als weisser Fleck in der Speicherer Zonenplanung dem «übrigen Gemeindegebiet» zugeteilt. Erst wenn die Situation rund um die Obere Schwendi geklärt ist, sollen weitere Zonenplanänderungen konkret angegangen werden. Dies weil die Zonenzuteilung des Gebiets Obere Schwendi auch Einfluss auf andere geplanten Zonenplanänderungen auf dem Gemeindegebiet von Speicher hat. Der Gemeinderat beabsichtigt, die Obere Schwendi vollumfänglich der Landwirtschaftszone zuzuteilen.
Zum einen haben die Stimmberechtigten in früheren Jahren an der Urne zweimal deutlich gemacht, dass die Obere Schwendi nicht überbaut werden soll und zum andern ist das Gebiet für die landwirtschaftliche Nutzung so gut geeignet wie nur wenige Parzellen in Speicher. Es ist zudem sehr peripher gelegen und deshalb auch für eine Wohnnutzung siedlungsplanerisch ungeeignet. Es ist vorgesehen die Teilzonenplanänderung Obere Schwendi im November 2009 den Stimmberechtigten zum Entscheid vorzulegen.
Auf Beschwerde nicht eingetreten
Neben dem Streit um die Zonenplanung Obere Schwendi ist das fragliche Gebiet auch noch auf einer anderen Ebene ein Thema. Der Bodenbesitzer wehrt sich gerichtlich dagegen, dass das Gebiet im kantonalen Richtplan als Fruchtfolgefläche ausgeschieden ist und daher die Behörden aufgefordert sind, nach Möglichkeit sicherzustellen, dass es nicht überbaut werden darf. Er machte in seiner Beschwerde an das Ausserrhoder Verwaltungsgericht geltend, dass auf dem im Jahre 2002 publizierten Richtplan die Obere Schwendi nicht als Fruchtfolgefläche gekennzeichnet war. Von Seiten des Kantons wird dieser Fehler bei der Erstellung des Richtplans nicht in Abrede gestellt. Auf der dem Kantonsrat und dem Bund zur Genehmigung unterbreiteten Originalversion des Richtplans sei die Fruchtfolgefläche aber korrekt eingezeichnet gewesen. Das Verwaltungsgericht, so wurde der Gemeinde Speicher dieser Tage mitgeteilt, ist auf die Beschwerde des Grundbesitzers gar nicht eingetreten.