Weshalb soll das eine Verbesserung sein?
Kradolf-Schönenberg. Die Gemeinde äussert sich zu der ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Neuorganisation der Gerichts- und Wahlkreise im Kanton.
Der Gemeinderat hat sich zu diesem wichtigen Geschäft vernehmen lassen und dabei festgestellt, dass sich alleine aufgrund der neuen eidgenössischen Prozessordnung eine so weitreichende Neuorganisation der Gerichts- und Wahlkreise nicht rechtfertigen lässt. Dass aber nach über 200 Jahren die Organisationsstruktur unseres Kantons überprüft wird, findet er sinnvoll. Veränderungen solcher Tragweite bedürfen genauer Abklärungen und müssen im Einklang mit den betroffenen Gemeinden erfolgen. Der Gemeinderat kann keinen triftigen Grund erkennen, weshalb die vorgeschlagene Lösung eine Verbesserung sein soll. Im Gegenteil, sie zerschlägt gewachsene Strukturen ohne diese durch neue, sinnvolle und logische Gebilde zu ersetzen. Die Bürgernähe geht dabei verloren und dies fördert einzig die Verwirrung und die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung.
Veränderungen müssen Verbesserungen sein. Für die Bürgerinnen und Bürger müssen neue Strukturen einen Sinn ergeben und Abläufe vereinfachen. Deshalb müssen klare Einheiten geschaffen werden. Einige Gemeinden bilden einen Kreis, verschiedene Kreise bilden einen «Bezirk» und verschiedene «Bezirke» bilden den Kanton. Die «Bezirke» sind gleichzeitig Wahlkreis, Gerichtskreis und Zivilstandskreis. Unter Berücksichtigung dieser Punkte beantragte der Gemeinderat Kradolf-Schönenberg:
A: Mit Ausnahme der Zusammenlegung der heutigen Bezirke Steckborn und Diessenhofen ist die bisherige Organisationsstruktur unverändert zu belassen.
B: Sollte es trotzdem zu einer Anpassung der Organisationsstruktur kommen, beantragt der Gemeinderat Kradolf-Schönenberg:
1. Die Gemeinden der heutigen Region AachThurLand (Erlen, Hohentannen, Kradolf-Schönenberg und Sulgen) gehören alle dem gleichen Wahlkreis Weinfelden an.
2. Ein Wechsel der Gemeinden Bischofszell, Hauptwil-Gottshaus und Zihlschlacht-Sitterdorf zum Wahlkreis Weinfelden wird ausdrücklich begrüsst. Die diesbezüglichen Willensäusserungen der Gemeinden sind ohne Vorbehalt zu respektieren.
3. Auf die Schaffung von zwei Zivilstandsämtern ist zu verzichten. Entweder hat jeder «Bezirk» ein bürgernahes Zivilstandsamt oder aber es ist eine zentrale, kantonale Lösung zu realisieren.
4. Die Gerichtskreise sollen mit den Wahlkreisen gebietsmässig identisch sein. Nur dies garantiert eine verständliche, bürgernahe und kundenfreundliche Lösung. Dabei könntenwir uns auch einen mutigeren Schritt mit nur noch vier oder gar drei «Bezirken» vorstellen.
5. Auf Neubauten im Zuge der Reorganisation ist zu verzichten. Es sollen wo immer möglich die bestehenden Gebäudeinfrastrukturen genutzt werden.
Die Gemeinde Kradolf-Schönenberg hofft, dass ihre Stellungnahme beim zuständigen Departement für Justiz und Sicherheit in Frauenfeld beachtet wird und ist gespannt auf die Anträge der Regierung und die Behandlung dieses Geschäftes im Grossen Rat.



























