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Wer Abfall wegwirft, wird auf der Stelle gebüsst

St.Gallen. Wer im öffentlich zugänglichen Raum vorsätzlich oder fahrlässig Abfall wegwirft, kann auf der Stelle mit einer Busse von 50 bis 300 Franken belegt werden.

Das hat der Kantonsrat am Mittwoch deutlich beschlossen. Der Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz war nicht ganz unbestritten. Der Rat folgte einem Antrag der vorberatenden Kommission, wonach der Begriff «öffentlicher Raum» durch «öffentlich zugänglichen Raum» ersetzt wird. Ein SP-Antrag, das Geschäft an die Regierung zurückzuweisen, wurde klar abgelehnt.

Das Parlament trat mit 79 zu fünf Stimmen auf die Vorlage ein. Die Sozialdemokraten sind laut ihrem Sprecher Ruedi Blumer (Gossau) überzeugt, mit dem Nachtrag könne das Littering-Problem nicht gelöst werden. Stattdessen brauche es bessere Abfall-Konzepte und strengere Auflagen bei Grossveranstaltungen.

Unter Littering versteht der Gesetzgeber das Wegwerfen oder Zurücklassen von Flaschen, Dosen, Papiertüten, Servietten, Essensresten – und auch von Zigarettenstummeln. Die gesetzliche Grundlage für Littering-Bussen müssen nun die Gemeinden schaffen.

St.GallenSt.Gallen / 22.04.2009 - 15:24:35