• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Weniger Unterrichtszeit, mehr verdienen

Die SVP AR äussert sich zur Schul- und Angstelltenverordnung, welche sie ablehnt, da nach wie vor wichtige Aspekte nicht berücksichtigt werden.

Im Sommer 2007 lancierte das Departement Bildung eine Vernehmlassung zu den schulrechtlichen Erlassen, welche umschreiben, wie unsere Volksschule in den kommenden Jahren zu funktionieren hat. Für die SVP AR werden nach wie vor verschiedene wichtige Aspekte nicht berücksichtigt. Deshalb lehnt die SVP die Schul- und Angestelltenverordnung ab.

Übergeordnete Auslegeordnung fehlt
Die SVP erachtet es als zwingend, dass auf Gesetzesstufe die Ausrichtung der Schule AR festgelegt werden muss. Wir vermissen eine übergeordnete Auslegeordnung über unsere Volksschule. Es wird mit keinem Wort erwähnt wie man künftig die Organisation der Oberstufen regelt. Der Schülerrückgang ist mit Zahlen belegt und zeigt in einigen Gemeinden in den nächsten Jahren erschreckend kleine Klassengrössen auf. Somit wäre es höchste Zeit, sich Gedanken zu machen über eine Kantonalisierung oder Regionalisierung der Oberstufen. Es macht ja keinen Sinn, wenn heute in einzelnen Gemeinden Schulhäuser vergrössert werden und man in ein paar Jahren doch gezwungen ist die Oberstufen zusammenzulegen. Nicht nur die Schülerzahlen zeigen auf, wie wichtig ein solcher Schritt ist, auch die Ausbildung der Lehrkräfte ist heute durch das Bildungssystem an den Pädagogischen Hochschulen nur noch auf Fachgebiete ausgerichtet. Wenn in jeder Gemeinde eine Oberstufe erhalten bleiben soll, dann wird es bald nicht mehr möglich sein, die entsprechenden Lehrkräfte zu rekrutieren für ein qualitativ gutes Angebot.

Bei der SVP-AR kommt der Verdacht auf, dass die Revision so ausgelegt wird, die negative Schülerzahlentwicklung aufzufangen mit Zusatzangeboten, wie weniger Unterrichtszeit und kleinere Klassengrössen. Die Probleme werden nicht angegangen – im Fokus des Departement Bildung steht die Stellenerhaltung aller Lehrkräfte.

Versteckte Lohnerhöhung
Das heutige Schulsystem ermöglicht es, dass mehrere Lehrkräfte für eine Klasse zuständig sind, es braucht aber auch immer noch einen Klassenverantwortlichen oder eine Klassenverantwortliche. Für diese Verantwortung will man neu noch eine Zusatzentschädigung von 3000 Franken im Jahr einsetzen. Nach unserer Meinung ist das eine versteckte Lohnerhöhung. Die Klassenverantwortung ist Bestandteil des Lohnes, und wenn eine Lehrperson diese nicht wahrnimmt, sollte der Lohn gekürzt werden. Es kann doch nicht sein, dass bei der Angestelltenverordnung mit Lohnanpassungen in beachtlicher Höhe, bereits wieder Zusatz – Entschädigungen versprochen werden. Die Entschädigungen von Klassenlehrkräften gehören zwingend auf Gesetzesstufe und nicht wie vorgeschlagen auf Verordnungsstufe, damit jede Veränderung weiterhin dem Volksreferendum untersteht.

Entlöhnung von Ausbildung anstatt der Unterrichtsstufe
Bei der künftigen Entlöhnung der Lehrkräfte soll die Einstufung nach der Ausbildung und nicht mehr nach dem Kriterium auf welcher Stufe unterrichtet wird entlöhnt. In der Privatwirtschaft würde dies folgendes bedeutet. «Würde ein Restaurantbetreiber eine Serviceangestellte einstellen, die ein Hochschuldiplom besitzt, müsste er ihr für ihre Bedienungstätigkeit einen Lohn von weit über 6000 Franken bezahlen.» In unserem Kanton hätte dieser Systemwechsel bei einzelnen Lehrkräften eine Lohnerhöhung zwischen 12 bis 15 Prozent zur Folge. Liest man zum Thema Lehrerlöhne den schweizerischen Bildungsbericht, so kann man daraus entnehmen, dass Lehrpersonen verglichen mit gleichwertigen Ausbildungslehrgängen rund 17 bis 26 Prozent mehr Lebenslohn erhalten.

Es darf auch nicht sein, dass unsere Schulen von immer mehr Fachspezialisten unterrichtet werden. Dies verteuert einerseits die gesamte Schule und verunmöglicht den Lehrenden und Erziehungsberechtigen den Kontakt zur verantwortlichen Ansprechpersonen, weil es diese nicht mehr gibt. In diesem Punkt ist unsere gesamte Gesellschaft gefordert. Die Lehrpersonen müssen länger je mehr Gesellschafts- und Familienprobleme lösen, die eigentlich zum Anteil der Elternverantwortung gehören.

Ziel einer guten Schule AR muss es sein, dass unsere Kinder durch motivierte Lehrpersonen unterrichtet werden und somit die Freude am Lernen geweckt und erhalten werden kann. Dies kann aber nur erreicht werden, wenn der Lehrerberuf nicht nur finanziell attraktiv gemacht wird, sondern auch unter Berücksichtigung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatz. Das heisst aber auch, dass die Eltern vermehrt in die Pflicht genommen werden und die Erziehungsaufgaben nicht nur der Schule überlassen. Die Qualität einer Schule hängt nicht alleine von der Schule ab, man müsste endlich die Qualität des Elternhauses hinterfragen.

Der Kanton und die Gemeinden haben dafür zu sorgen, wie sinnvolle Arbeitsstrukturen umgesetzt werden können und das notwendige Raumangebot sinnvoll genutzt werden kann. (zum Beispiel Zusammenlegung der Oberstufen oder Altersdurchmischtes Lernen), und dass Lehrkräfte ihren anspruchsvollen Beruf auch als eine Berufung wahrnehmen. Es ist nicht nur der Lehrerberuf, der sich stark gewandelt hat, es ist die Gesellschaft und die schnelllebige technische Entwicklung die uns alle fordert.

Gemeinden umgehen
Die Volksschule ist immer noch in der Hoheit der Gemeinden. Die vorgeschlagenen Änderungen haben aber finanzielle Konsequenzen die von den Gemeinden getragen werden müssen. Aus diesem Grund dürfen keine Entscheidungen mit finanzieller Folge auf Stufe Verordnung beschlossen werden sondern gehören auf Gesetzesstufe.

Weniger Unterrichtszeit – mehr Vorbereitung
Die Arbeitszeit im Unterricht muss weiterhin bei mindestens 50 Prozent der Gesamtarbeitszeit bleiben. Im Wissen und dem Verständnis für Aufgaben ausserhalb des Schulzimmers muss die Priorität immer noch beim unterrichten liegen. Zudem wird eine Lehrperson von den Lernenden und von der Bevölkerung in seiner Präsenz im Unterricht wahrgenommen.

Die Unterrichtszeit für die Lernenden im Kindergarten und der Primarstufe wird erhöht, dagegen diejenige in der Oberstufe reduziert. Unseres Erachtens ist die obligatorische Unterrichtszeit in der Unterstufe zu hoch und in der Oberstufe zu tief angesetzt. Besonders im Kindergarten muss die erste Morgenstunde freiwillig bleiben.

Harmos – Selbstbestimmung verlieren
Das Departement Bildung verfolgt klar das Ziel, unsere Volksschule an das geplante Harmos-Projekt anzupassen. Mit dem heutigen Schulgesetz sieht mehr oder weniger alle Vorgaben von Harmos erfüllt, dies aber mit einem wichtigen Unterschied, dass wir heute unsere Gesetzgebung selbständig anpassen können, bei der Einführung von Harmos ist dies aber nur noch auf Bundesebene möglich. Deshalb ist es zwingend, dass wir auch in Zukunft Einfluss nehmen können und uns nicht noch zusätzlich weitere Handlungsspielräume weggenommen werden. Entscheidende und vor allem Punkte mit finanziellen Auswirkungen dürfen nicht, wie vorgesehen auf Verordnungsstufe geregelt werden.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 11.04.2008 - 08:35:00