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Weniger Feinstaub von Baustellen

TG. Der Regierungsrat unterstützt die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung, mit der der Russausstoss von Baumaschinen weiter reduziert und der Vollzug schweizweit harmonisiert werden sollen.

Der Entwurf sieht eine einheitliche Partikel-Emissionsbegrenzung (Anzahlgrenzwert beziehungsweise Anforderungen an Partikelfilter) für Maschinen und Geräte auf sämtlichen Baustellen und ähnlichen Anlagen vor.

Die Belastung der Luft durch Feinstaub ist heute eine der grössten Herausforderungen für die Umweltpolitik. In der Schweiz sollen deshalb zusätzliche Massnahmen im Kampf gegen den Feinstaub ergriffen werden. Besonders dringender Handlungsbedarf ergibt sich beim Dieselruss, da dieser krebserregend ist. Aufgrund eines Vorstosses aus den eidgenössischen Räten wurde der Bundesrat beauftragt, den Vollzug der Luftreinhaltevorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern bezüglich Leistung und Alter der Maschinen sowie der Einstufung der Baustellen in der ganzen Schweiz zu harmonisieren.

Diese Harmonisierung soll dadurch erreicht werden, dass die Regelungen neu auf sämtliche Baustellen ausgedehnt wird sowie dadurch, dass die Bestimmungen von der Ebene der Richtlinien auf diejenige der Verordnung angehoben werden. Der Entwurf für eine Änderung der Luftreinhalteverordnung sieht einen Grenzwert für die Partikelanzahl von Maschinen und Geräten mit einer Leistung ab 18 kW vor. Für ältere und kleinere Maschinen sind Übergangsbestimmungen und gewisse Befreiungen vorgesehen.

Der Regierungsrat begrüsst diese neuen Bestimmungen und fügt an, dass er auch die Partikelfilterpflicht beim Fahrzeugverkehr als wirkungsvoll erachten würde.

ThurgauThurgau / 14.02.2008 - 08:28:00