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Welche Gebäude sind zu schützen?

Appenzell. Was ist im baulichen Bereich schützenswert, was nicht? Die Innerrhoder Standeskommission hat sich mit dieser Frage beschäftigt.

Im Rahmen einer Zonenplanrevision sind die von der Planungsbehörde vorgenommenen Einstufungen von Gebäuden in die verschiedenen Schutzkategorien mit Rechtsmitteln angefochten worden. Im Rahmen der Behandlung dieser Rekurse war vorab die Grundsatzfrage zu beantworten, welche Bauten aus denkmalpflegerischen Gründen oder zur Erhaltung des Ortsbildes zu schützen sind.

Früher wurden in erster Linie Bauten von überragender Schönheit und Altertümer unter Schutz gestellt. Heute haben sich der Blick und die Ansichten etwas gewandelt. Gemäss neuerer Ansicht erstreckt sich der Schutzbereich auf Gebäude, welche für ihre Entstehungszeit charakteristisch oder für das Ortsbild prägend sind. Eine Baute soll unter diesem Gesichtspunkt als Zeuge und Ausdruck einer historischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Situation erhalten bleiben. Da sich Denkmalschutzmassnahmen oftmals direkt auf die Nutzung von Gebäuden auswirken, müssen zur Unterschutzstellung ausgewiesene, objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen.

In den zu beurteilenden Fällen war die Schutzwürdigkeit zu bejahen. Die Vorinstanz hat in genügendem Ausmass nachweisen können, dass die Gebäude aufgrund des Alters, der baugeschichtlichen Bedeutung oder der besonderen Stellung im Siedlungsbild schutzwürdig sind.

Auf die Rügen der betroffenen Grundeigentümer, dass die vorgesehene Unterschutzstellung ihrer Baute einer materiellen Enteignung gleichkomme, hat die Standeskommission präzisiert, dass im Planfestsetzungsverfahren eine allfällige materielle Enteignung nicht beurteilt und entschieden werden kann. Eine materielle Enteignung kann nämlich gemäss Lehre und höchstrichterlicher Rechtsprechung erst nach Inkrafttreten der gerügten Eigentumsbeschränkung geltend gemacht werden. Ausserdem ist die Standeskom-mission für die Feststellung einer allfälligen materiellen Enteignung und der diesbezüglichen Entschädigungsermittlung ohnehin nicht zuständig.

Zuweisung in die Gefahrenzone
Im Rahmen einer Zonenplanrevision wurden verschiedene Gebäude der Gefahrenzone zugewiesen. Gegen diese Zuweisung haben verschiedene Grundeigentümer Rekurs erhoben. Der Rekurs ist vollumfänglich abgewiesen worden.

Die Standeskommission hat eine objektive Gefährdungslage der fraglichen Grundstücke bejaht. Es sei bekannt, dass es im Gebiet immer wieder Überschwemmungen gebe. Gegen ein Gutachten, auf das sich die Vorinstanz stützte, wurden keine stichhaltigen Entgegnungen vorgebracht. Dass die Gefährdung mit verschiedenen Massnahmen verkleinert und eventuell sogar soweit eliminiert werden kann, dass eine Zuweisung in die Gefahrenzone nicht mehr nötig ist, steht der derzeitigen Zuweisung nicht entgegen. Die für die Zuweisung massgebliche Gefahrensituation bemisst sich nach der jetzigen Lage und nicht nach einer relativ ungewissen künftigen Entwicklung. Dem steht auch nicht entgegen, dass die öffentliche Hand das ihre unternehmen muss, um eine Gefährdung zu eliminieren. Zum einen ist in diesem Zusammenhang zu sagen, dass die Ausscheidung von Gefahrenzonen in der Regel die Grundlage zur Ergreifung von polizeilichen Schutzvorkehrungen bildet. Das Unterstellen unter eine Gefahrenzone bildet daher in der Regel den ersten Schritt, das Ergreifen von Schutzmassnahmen den zweiten Schritt. Zum anderen stehen der öffentlichen Hand nur begrenzt Mittel zur Verfügung, um Schutzmassnahmen zu realisieren.

Bewilligung / Genehmigungen
Der Schweizer Sammlungskalender 2009, in welchem die landesweiten Spendenkampagnen von rund 45 Schweizer Hilfswerken zeitlich koordiniert werden, ist von der Standeskommission genehmigt worden. Damit sind die Bewilligungen für die darin aufgeführten Sammlungen in Bezug auf die Durchführung im Kanton Appenzell I.Rh. erteilt.

Der Appenzeller Kantonalbank wird anlässlich des geplanten Neujahrskonzertes vom 16. Januar 2009 in der Pfarrkirche Appenzell bewilligt, bei schlechtem Wetter den Platz unter den Rathausbögen von 17.00 bis 22.30 Uhr für den Ausschank von Glühwein zu benutzen.

Die Standeskommission stimmt der Quartierplanung «Möserwies-West», Eggerstanden im Rahmen der Vorprüfung unter der Bedingung einer geringfügigen Anpassung zu. Vorbehalten bleibt auch die positive Durchführung des Genehmigungsverfahrens, insbesondere des Einspracheverfahrens.

Ein vom Bezirk Rüte mit privaten Grundeigentümern vereinbarter Bodenabtausch von zwei Teilflächen im Ausmass von 34m2 und 48m2 wird von der Standeskommission gestützt auf Art. 30 der Kantonsverfassung genehmigt.

Personelles
Thomas Zihlmann, Leiter Schatzungsamt, wird per 1. Februar 2009 die Leitung der Fachstelle Hochbau und Energie im Bau- und Umweltdepartement übernehmen. Gleich-zeitig wird Fritz Wiederkehr, der heute dieser Fachstelle vorsteht, die Stelle als Leiter des Schatzungsamtes antreten.

Die Standeskommission bewilligt dem Volkswirtschaftsdepartement die vorübergehende Beschäftigung von Olivia Eugster, geb. 1989, Appenzell, als Praktikantin in verschiedenen Abteilungen des Volkswirtschaftsdepartements.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 05.12.2008 - 11:03:00