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Weiterhin mehrere Prüfungskommissionen

Die bisherigen drei Prüfungskommissionen in der Berufsbildung bleiben bestehen.

Diesen Entscheid hat der Regierungsrat mit der Genehmigung der Berufsbildungsordnung gefällt. Er ist damit einem Anliegen nachgekommen, das in der Vernehmlassung häufig geäussert wurde.

Aufgrund des neuen Berufsbildungsgesetzes des Bundes hat der Grosse Rat des Kantons Thurgau im August 2007 ein neues Gesetz über die Berufsbildung und die Mittelschulen erlassen, mit dem die Berufsbildung im Kanton auf eine neue Gesetzesgrundlage gestellt wurde.

In einem weiteren Schritt hat der Regierungsrat die bisherige Berufsbildungsverordnung nach einem Vernehmlassungsverfahren total revidiert. Dabei wurden die Begrifflichkeit und Systematik des neuen Bundesgesetzes und das Bewährte aus der bisherigen Verordnung übernommen.

In der Vernehmlassung hatte der Regierungsrat die Frage noch offen gelassen, wieviele Prüfungskommissionen künftig eingesetzt werden sollten. Gemäss Gesetz wäre es möglich gewesen, nur noch eine Prüfungskommission zu ernennen. Nachdem aber viele Beteiligte aus der Berufsbildung sich gegen einen Zusammenschluss der heute drei Prüfungskommissionen auf eine Kommission ausgesprochen haben, werden die bisherigen Kommissionen nun fortbestehen.

Im Weiteren hat der Regierungsrat verschiedene kleinere Anliegen aus der Vernehmlassung in die definitive Fassung der Verordnung aufgenommen. Die Verordnung tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft.

ThurgauThurgau / 10.01.2008 - 09:02:00