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Weiterhin Dringlichkeitsrecht bei den Einbürgerungen

Für das Einbürgerungsverfahren gilt im Kanton St.Gallen weiterhin Dringlichkeitsrecht.

Weil im Kantonsrat eine Vorlage zum Verfahren bei Einbürgerungen hängig ist, gilt im Kanton St. Gallen weiterhin Dringlichkeitsrecht, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Die Regierung hat die Ende 2008 ablaufende Verordnung angepasst.

Die Bekanntgabe der Religion der einbürgerungswilligen Ausländer an die Stimmberechtigten respektive an die Parlamente der Gemeinden und Städte ist ab 2009 auf Grund geänderten Bundesrechts untersagt.

Dagegen dürfen die Einbürgerungsbehörden bei Schulräten und Lehrern ab nächstem Jahr Auskünfte über negative Vorkommnisse von Schülern und Schülerinnen einholen, die eingebürgert werden wollen.

St.GallenSt.Gallen / 05.12.2008 - 15:06:48