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Weiteres sinnloses Gesetz?

Kommentar. Das Rauschtrinken ist ein Problem unserer Gesellschaft. Dennoch nützt ein Verkaufsverbot nach 21 Uhr herzlich wenig.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant ein absolutes Verkaufsverbot für alkoholische Getränke nach 21 Uhr. Diese Regelung soll auch Erwachsene betreffen.

Alkohol soll es abends und in der Nacht nur noch in Restaurants und Bars geben. Auch der Verkauf «über die Gasse» soll verboten werden.

Gestützt werde diese Massnahme laut Anne Lévy, Leiterin der Sektion Alkohol und Tabak beim BAG, von wissenschaftlichen Untersuchungen, welche gezeigt haben, dass die Einschränkung der Erhältlichkeit von Alkohol und Preiserhöhungen zu den wirksamsten Präventionsmassnahmen gehören.

Das mag wohl stimmen. Dennoch ist das Verbot ein weiteres von zahlreichen unsinnigen Gesetzen, welches insbesondere die Freiheit der Ladenbesitzer einschränkt. Und erneut werden die Konsumenten bevormundet.

Tritt das Verbot in Kraft, werden jene, die trinken wollen, die notwendigen Mittel künftig eben einfach früher beschaffen.

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Schreiben Sie uns auf redaktion@appenzell24.ch

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 25.07.2007 - 16:22:00