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Weiterer ausländischer Straftäter ausgeschafft

Basel/BS. Der türkische Staatsangehörige, der im Juni 2004 seine Ehefrau in der Telefonkabine am Marktplatz erschossen hatte, wurde dieser Tage nach der Türkei ausgeschafft. Dort wird er den Rest seiner Freiheitsstrafe verbüssen.

Der Mann war vom Basler Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden, von der er bisher sechs Jahre in der Strafanstalt in der Schweiz verbracht hat. Gleichzeitig zu seiner Ausschaffung erhielt der Mann ein Einreiseverbot in die Schweiz auf unbestimmte Zeit.

Das Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt weist jährlich 25-30 Personen mit steigender Tendenz wegen Strafurteilen aus. Damit der Kanton die Aufenthaltsbewilligung entzieht, muss in der Regel schweres Delikt vorliegen, für welches das Gericht eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren ausgesprochen hat. Das sind in der Regel Delikte gegen Leib und Leben, Sexualdelikte oder schwere Drogendelikte. Auch Vermögensdelikte können zur Wegweisung führen. Bei Wiederholungstätern reicht zur Wegweisung auch ein geringeres Strafmass.

In der Schweiz niedergelassene ausländische Straftäter, die ein Kanton wegweisen will, können ihren Fall zwar bis vor Bundesgericht ziehen und damit ihre endgültige Ausweisung um bis zu drei Jahre hinauszögern. Allerdings werden lediglich etwa drei Prozent der Rekurse gutgeheissen. Das heisst, die allermeisten werden letztlich ausgeschafft.

Basel-StadtBasel-Stadt / 05.02.2010 - 08:27:31