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Weisungen für allfälligen Streptomycineinsatz festgelegt

TG. Der Regierungsrat hat von Weisungen für allfälligen Streptomycineinsatz 2009 Kenntnis genommen.

Der Regierungsrat hat die Weisungen des Landwirtschaftsamtes an die Bienenhalter und Obstproduzenten bezüglich eines Streptomycineinsatzes im Jahr 2009 zur Kenntnis genommen. Oberstes Ziel ist es zu verhindern, dass mit Streptomycin kontaminierter Honig in den Verkehr gelangt.

Im Dezember 2008 hat das Bundesamt für Landwirtschaft auch für 2009 einem befristeten Einsatz von Streptomycin zur Bekämpfung des Feuerbrandes zugestimmt. Gestützt auf diese Verfügung hat die
Arbeitsgruppe Streptomycin-Einsatz, bestehend aus Vertretern des Verbandes Thurgauer Bienenzüchtervereine, Bieneninspektoren, Vertretern der Obstbranche, Fachleuten des BBZ Arenenberg und dem Chef des kantonalen Landwirtschaftsamtes verschiedene Grundsätze und Verhaltensregeln für einen allfälligen Streptomycin-Einsatz festgelegt.

Im Prinzip gelten die gleichen Verfahren und Abläufe wie bereits 2008. Aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahres wurden einzelne administrative Abläufe etwas gestrafft. Oberstes Ziel ist es zu verhindern, dass mit Streptomycin verunreinigter Honig in den Verkehr gelangt.

Bereits am 5. März hat das Landwirtschaftsamt Weisungen für die Bienenhalter und Obstproduzenten über den Streptomycineinsatz 2009 erlassen. Diese Weisungen werden, zusammen mit einer Adressliste aller
zur Streptomycinanwendung berechtigten Obstproduzenten, allen Bienenhaltern zugestellt. Weitere Adressaten sind sämtliche Obstproduzenten, die neben dem Streptomycin-Berechtigungsschein eine
Adressliste sämtlicher Bienenhalter erhalten. Mit dieser Massnahme wird die Verpflichtung zur gegenseitigen Information zwischen Obstbauern und Bienenhaltern, wie sie sich bereits 2008 bewährt hat, ermöglicht.

Auch das landwirtschaftliche Informationssystem Lawis wurde bereits 2008 angepasst, um die Koordinaten der Bienenhaltungsstandorte zu erfassen und zu bearbeiten. Die zur Behandlung vorgesehenen
Niederstamm-Obstparzellen und die Bienenhaltungsstandorte sind auf der Homepage www.landwirtschaftsamt.tg.ch abrufbar. Die Veröffentlichung im Internet gewährt die Transparenz. Zudem können diejenigen Bienenhaltungsstandorte gezielt lokalisiert werden, die sich innerhalb eines Radius von zwei Kilometern um eine behandelte Obstanlage befinden und deren Honig untersucht werden muss.

Unverändert ist deshalb die verbindliche Verpflichtung der Bienenhalter, ihre Standorte dem Landwirtschaftsamt zu melden. Ebenfalls bestehen bleibt die Verpflichtung der Obstproduzenten, die zum ersten Mal Streptomycin einsetzen, einen Instruktionskurs des Pflanzenschutzdienstes des BBZ Arenenbergs zu besuchen. Neu wird die Tageszeit für einen Einsatz des Antibiotikums stärker auf die Nachtstunden beschränkt, nämlich von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens. Zudem dürfen sich keine fliegenden Bienen in der Anlage befinden. Jeder erste Einsatz von Streptomycin muss dem Landwirtschaftsamt umgehend
gemeldet werden. Die Bienenhalter ihrerseits sind zum Schleudern aller Honigwaben bis zu einem bestimmten Termin verpflichtet. Da das Ausbringen von Streptomycin zu Nachtruhestörungen führen kann,
informiert das Landwirtschaftsamt jeweils vor einem Einsatz das Kommando der Kantonspolizei.

Für die technischen Anpassungen in den Informationssystemen sowie für das Einsammeln und Analysieren der Honigproben rechnet der Kanton, je nach Ausmass der Einsätze, mit Kosten von bis zu 220 000 Franken. Das Einsammeln des kontaminierten Honigs geht zu Lasten des Vereins der Bienenfreunde. Der kontaminierte Honig wird durch den Schweizerischen Obstverband aufgekauft und bezahlt.

Weitere Meldungen aus dem Regierungsrat

An die Offenlegung des Rütenenbachs in Frauenfeld leistet der Regierungsrat einen Beitrag von 60 000 Franken aus den Bundesmitteln «Schutzbauten Wasser» sowie einen Beitrag von 70 000 aus kantonalen
Mitteln. Die Gesamtkosten für diese Bachkorrektion belaufen sich auf 450 000 Franken.

An die Bachkorrektion Steinbach in Kaltenbach leistet der Regierungsrat der Gemeinde Wagenhausen einen Beitrag von 16 000 Franken aus den Bundesmitteln «Schutzbauten Wasser». Einen weiteren Beitrag in der Höhe von 32 000 Franken leistet er aus kantonalen Mitteln. Die Gesamtkosten für diese Bachkorrektion belaufen sich auf 117 000 Franken.

ThurgauThurgau / 19.03.2009 - 08:59:52