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Wehret den Anfängen

Leserbrief. Ein Leser von thurgau24.ch ruft zu einer Nein-Stimme am 1. Juni bei der Einbürgerungsinitiative auf.

In einer wirklichen Demokratie wählen und entscheiden die Bürger, wobei jedem Menschen die Grundrechte garantiert sind. Seit 1848 steht unsere Schweiz auf diesem Boden. Eines unserer Grundrechte besagt, dass der Staat sein Handeln begründen muss und keinen Menschen willkürlich behandeln darf. 1933 kam in Deutschland in freier Volkswahl eine Partei an die Macht, die ganze Menschengruppen pauschal als Schmarotzer, Kriminelle und Volksfremde beschimpfte. Für diese Menschengruppen setzte sie alsdann die Grundrechte ausser Kraft. Die Folge waren willkürliche Übergriffe auf diese rechtlos gemachten Menschen, natürlich ohne Begründung und ohne Rechtsmittel, verkauft als politische Akte. Es begann mit einem Einbürgerungstop und Ausbürgerungen und setzte sich fort in Berufsverboten und Vertreibungen. Das böse Ende kennen wir. In der Schweiz von heute werden wieder ganze Menschengruppen pauschal als Kriminelle oder als Sozialschmarotzer beschimpft. Am 1. Juni 2008 soll es einen Schritt weiter gehen: Das Grundrecht des Willkürverbotes soll beim Einbürgern nicht mehr gelten, damit missliebige Menschengruppen beim Einbürgern nach Lust und Laune unfair behandelt werden dürfen, natürlich ohne Begründung und ohne Rechtsmittel, verkauft als politischer Akt. Das ist unschweizerisch und weckt böse Erinnerungen. Was käme als nächstes? Die Geschichte zeigt, dass man solche Schleusen niemals öffnen darf. Darum ein Nein zur Einbürgerungsinitiative.

ThurgauThurgau / 26.05.2008 - 10:03:00