Weg zwischen Grosszügigkeit und Ausnützung gesucht
Frauenfeld. Wer im Thurgau nicht der evangelischen Kirche angehört, aber trotzdem von einem ihrer Pfarrer beerdigt werden will, soll künftig zahlen.
Das sieht die neue Kirchenordnung vor, die der Kirchenrat bis zum 15. Februar in die Vernehmlassung schickte.
Wie Kirchenratspräsident Wilfried Bührer am Dienstag vor den Medien ausführte, soll die neue Kirchenordnung jene von 1978 ablösen. Seither habe sich in Gesellschaft und Kirche einiges geändert. So habe beispielsweise die konfessionelle Durchmischung der Bevölkerung stark zugenommen.
Ebenso sei der Anteil der Konfessionslosen gestiegen, und die Kirche selbst sei für viele Menschen nicht mehr selbstverständlich bekannt. All dem habe man mit der neuen Kirchenordnung Rechnung tragen wollen. Diese regle vor allem die inneren Belange der Kirche.
Gratisleistungen für Mitglieder
So sehe die neue Kirchenordnung vor, dass Mitglieder der evangelischen Landeskirche Anspruch auf kostenlose kirchliche Dienstleistungen hätten. Sie hätten schliesslich Kirchensteuern bezahlt.
Das bedeute beispielsweise, dass sie in jeder evangelischen Kirche des Kantons heiraten könnten, ohne dafür zur Kasse gebeten zu werden. Die Kosten für eine Trauung ausserhalb der Wohnsitzgemeinde gingen dann zu Lasten der Kirchgemeinde des Wohnorts.
Paten müssen Christen sein
Bisher sei das unterschiedlich gehandhabt worden: Manche Gemeinden hätten die Kosten selbst übernommen, andere hätten sie dem Brautpaar in Rechnung gestellt. Die Neuregelung solle allgemein gelten, so lange mindestens ein Teil des Paares evangelisch sei.
Festgelegt wird in dem Entwurf auch, dass bei Taufen Gotte und Götti einer christlichen Kirche angehören müssen. Wer konfessionslos ist oder einem anderen Glauben angehört, kann zwar Taufzeuge, aber nicht Pate werden.
Abdankung für Konfessionslose kostet
Wer aus der Kirche ausgetreten ist – oder ihr nie angehörte – soll künftig für ihre Dienstleistungen bezahlen müssen. Man wolle zwar grosszügig sein, aber auch nicht ausgenützt werden, so Bührer.
Für von konfessionslosen Verstorbenen oder ihren Angehörigen gewünschte Abdankungen beispielsweise sollen die Kosten verrechnet werden. Und auch wer selbst nicht Kirchenmitglied ist, soll sein Kind in den Religionsunterricht schicken können.
Investition in die Zukunft
Von den Eltern ist dann ein «Solidaritätsbeitrag erwünscht». Dieser sollte in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten liegen. Das wären etwa 300 Franken pro Jahr.
Einfordern werde die Kirche den Betrag aber kaum, so Bührer. Die Teilnahme von Kindern am Religionsunterricht sei auch «eine Investition in die Zukunft der Kirche».
Der Kirchenordnungs-Entwurf wird kaum vor 2012 in Kraft treten, wie Kirchenrats-Aktuar Ernst Ritzi erläuterte. Nach der Vernehmlassung werde der Entwurf voraussichtlich im Sommer 2009 der Synode vorgelegt. Diese werde wohl ein Jahr später selbst darüber beraten.



























