Wasserbaugesetz kommt am 15. Mai vors Volk
SG. Die St. Gallerinnen und St. Galler stimmen am 15. Mai über das neue Wasserbaugesetz ab, wie die Staatskanzlei am Dienstag im Amtsblatt publizierte.
Mit dem neuen Wasserbaugesetz wird der Gewässerunterhalt und der Hochwasserschutz neu geregelt.
Das neue Wasserbaugesetz unterliegt wegen der daraus entstehenden Kosten von über 15 Millionen Franken dem obligatorischen Finanzreferendum. Der Kantonsrat hatte die Vorlage in der Novembersession vergangenen Jahres verabschiedet.
Mit dem neuen Wasserbaugesetz ist die finanzielle Beteiligung des Kantons wesentlich erhöht worden. Beibehalten wurde die Beitragspflicht der Grundeigentümer. Eine erste Vorlage war 2003 in einer Volksabstimmung bachab geschickt worden. Streitpunkt war bereits damals die Kostenverteilung.
Ebenfalls am 15. Mai vors Volk kommen zwei Nachträge zur Kantonsverfassung.
Der eine betrifft die Gemeinde- und Zweckverbände, der andere die Einbürgerungspraxis. Hier gilt im Kanton St. Gallen seit einigen Jahren Notrecht. Der Kantonsrat hatte den Vorlagen in der Februarsession 2009 zugestimmt.



























