Was tun bei einem Rechtsstreit?
In der Schweiz hat jede Person gemäss Bundesverfassung Anspruch darauf, bei Rechtsstreitigkeiten durch eine richterliche Behörde beurteilt zu werden. Diese Rechtsweggarantie soll im Kanton Thurgau auch im Bereich der Verwaltungsrechtspflege umgesetzt werden.
Im März 2000 haben Volk und Stände der Verfassungsreform der Justiz zugestimmt. Zentrales Element dieser Reform bildet die Rechtsweggarantie. Den Kantonen wird vorgeschrieben, für die Beurteilung von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie von Straffällen richterliche Behörden einzusetzen. Zudem haben die Kantone gemäss dem neuen Bundesgesetz über das Bundesgericht Vorgaben bei der Umsetzung der Rechtsweggarantie zu beachten. So wird beispielsweise die Rechtsweggarantie dahingehend präzisiert, dass die Kantone als Vorinstanzen des Bundesgerichts grundsätzlich obere Gerichte einzusetzen haben.
Die Rechtsweggarantie ist sowohl im Zivil- und Strafrecht als auch im öffentlichen Recht weitgehend verwirklicht. Im öffentlichen Recht sieht das aktuelle kantonale Recht allerdings noch zahlreiche Ausnahmen vor, in denen die Überprüfung durch ein Gericht ausgeschlossen ist. Der nun vorliegende kantonale Gesetzesentwurf befasst sich ausschliesslich mit den Auswirkungen der neuen Bundesrechtspflege auf das öffentliche Recht des Kantons Thurgau. Ziel ist es, den Ausnahmenkatalog an die neuen Vorgaben anzupassen. Dies deshalb, weil für diesen Bereich zwingend eine Anpassung bis Ende 2008 gefordert wird.
An der vom Departement für Justiz und Sicherheit durchgeführten Vernehmlassung bis Mitte Dezember 2007 nahmen 16 von 25 angeschriebenen Adressaten teil. Die Umsetzung der Rechtsweggarantie im vorgeschlagenen Rahmen wurde dabei von allen Teilnehmern begrüsst. Unter anderem wurde eine Lücke im Ausnahmekatalog aufgrund der Anregung von Vernehmlassungsteilnehmern geschlossen. So sollen Entscheide, z.B. der Steuerrekurskommission, die gemäss Bundesrecht beim Bundesgericht angefochten werden können, nicht noch vorgängig der Beschwerde an das thurgauische Verwaltungsgericht unterliegen. Künftig soll es auch möglich sein, Entscheide der Rekurskommissionen, der Rechtsweggarantie entsprechend, ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
Ein weiteres Thema in verschiedenen Stellungsnahmen waren die Gerichtsferien im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege. Während der Gerichtsferien stehen gesetzlich oder richterlich nach Tagen bestimmte Fristen still. Auf eine Änderung in diesem Bereich wurde jedoch verzichtet, da es bei der Vorlage in erster Linie um eine Anpassung des Verwaltungsrechts geht und die kantonalen Zivil- und Strafprozessordnungen aufgrund der Veränderungen auf Bundesebene ohnehin bald aufzuheben sind.
Die Vorlage geht nun zur Beratung an den Grossen Rat.



























