«Was die Geschwindigkeit anbelangt, so bin ich noch unerfahren.»
Luzern. Ein 22-jähriger Autofahrer muss dem Staat über 20'000 Franken an Geldstrafe und amtlichen Kosten bezahlen, weil er wiederholt mit seinem Auto massiv zu schnell unterwegs war.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Autolenker wurde im April 2007 auf der Autobahn A2 zwischen Luzern und Emmenbrücke nach einer Verfolgung von einer Polizeipatrouille angehalten, nachdem er anlässlich eines Kräftemessens mit einem weiteren Fahrzeuglenker mit seinem Mercedes Benz CL 500 die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometern pro Stunde um mindestens 73 Kilometern pro Stunde überschritten hatte. Der Mann wurde schon im September 2005 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln – damals fuhr er statt mit den erlaubten 50 Kilometern pro Stunde mit 120 Kilometern pro Stunde durch die Stadt Luzern – mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 3 Monaten (Probezeit 4 Jahre) bestraft. Der andere beteiligte Autofahrer wurde bereits mit früherem, rechtskräftigen Entscheid mit einer unbedingt ausgefällten Geldstrafe von 9’600 Franken sowie Verfahrenskosten von 3’000 Franken bestraft. «Was die Geschwindigkeit anbelangt, so bin ich noch unerfahren …!» – gab der Autofahrer der Polizei zu Protokoll.
Das zuständige Amtsstatthalteramt hat den 22-jährigen Mann aus Kroatien wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit mit einer Geldstrafe von 9’000 Franken, wovon die Hälfte unbedingt ausgesprochen wurde, bestraft. Zudem wurde die im September 2005 bedingt ausgesprochene Gefängnisstrafe widerrufen und in eine unbedingte Geldstrafe von 9’000 Franken umgewandelt. Mit den Verfahrenskosten von über 7’000 Franken hat der fehlbare Lenker somit insgesamt über 20’000 Franken zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, der junge Mann hat den Geldbetrag bereits in voller Höhe bezahlt.
Der fehlbare Autofahrer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er im Falle weiterer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz – insbesondere bei einem weiteren Geschwindigkeitsexzess oder gefährlicher Fahrweise – mit der Einziehung des Fahrzeuges sowie einem Fahrverbot rechnen muss. Zudem muss er am Lernprogramm START, welches die Vollzugs- und Bewährungsdienste für junge Raser anbieten, teilnehmen.



























