Warum es keine «Säntisbank» gab
Herisau. Die Ausserrhoder Regierung hat die bisher geheimen Arbeitspapiere zur «neuen Kantonalbank» doch noch veröffentlicht.
Am Donnerstag erläuterten Landammann Jakob Brunnschweiler und Finanzdirektor Köbi Frei die Unterlagen zur «neuen Kantonalbank».
Im Januar hatte die Regierung entschieden, auf eine Neugründung der 1996 untergegangenen Ausserrhoder Kantonalbank (ARKB) zu verzichten. Auch als in einem parlamentarischen Vorstoss die Veröffentlichung der Entscheidungsgrundlagen verlangt wurde, blieb die Regierung zugeknöpft. Der Kantonsrat wollte nicht diskutieren.
«Säntisbank»
Jetzt ist die Regierung auf ihren Entscheid zurückgekommen. Hoch hinaus wollte das Finanzdepartement – wenigstens dem Arbeitstitel nach: «Säntisbank». Doch die Regierung entschied, es sei weder ein volkswirtschaftlicher noch ein gesellschaftspolitischer Nutzen da.
Auf eine rund eine Million teure Machbarkeitsstudie wurde verzichtet. Es blieb bei Kosten von 90 000 Franken. «Das Risiko wäre höher gewesen, als die Chancen. Deshalb sagten wir: ‹Halt, Stopp›, sagte Landammann Jakob Brunnschweiler vor den Medien.
Der Entscheid sorgte für erhebliche Aufregung im Kanton: Gegner einer neuen KB sprachen von «Fasnachtsscherz»; die Befürworter – darunter Politiker von SVP und SP – wollten die Idee weiterdenken.
Immerhin hatte die einberufene Arbeitsgruppe genau dies empfohlen. Der Inhaber des Lehrstuhls für Bankwirtschaft an der Universität St. Gallen, Beat Bernet, hingegen war skeptisch.
Experte: Risiko wäre gross
Der neuen Bank fehle die «raison d› être». Das vorgesehene Aktienkapital sei knapp, das Reputations-Risiko dagegen gross. Der Businessplan gehe von zu hohen Erträgen, zu tiefen Kosten und zu geringen Wertberichtigungen aus, kam Beat Bernet zum Schluss.
Das Aktienkapital sollte bei der Gründung 5 Mio. Franken betragen und bei der Aufnahme der operativen Tätigkeit auf 50 Mio. Franken erhöht werden. Später war eine Erhöhung auf 60 Mio. Franken vorgesehen.
Seit 1999 genüge auch eine Minderheitsbeteiligung des Kantons von mindestens einem Drittel für eine Kantonalbank; die Staatsgarantie sei kein konstitutives Merkmal mehr und limitierbar, sagte Finanzdirektor Köbi Frei. Der Wirtschaftsanwalt Guido Sutter, der die «Säntisbank» geplant hatte, stellte fest: «Einmalige Chance, eine Kantonalbank auf der grünen Wiese neu zu bauen.»



























