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Warnung vor Skimming-Fällen

Kanton Basel-Land. In der vergangenen und in dieser Woche erstatteten insgesamt sieben geschädigte Personen Strafanzeigen mit der Begründung, wonach illegale Bargeldbezüge in den Vereinigten Staaten von insgesamt über CHF 35'000.- vorgenommen und ihren Konten belastet wurden.

Alle Geschädigten hatten zuvor Bargeld bei einem Bankautomaten bezogen und es ist davon auszugehen, dass diese Automaten mit Zusatzgeräten für ein so genanntes «Skimming» präpariert wurden. «Skimming» ist das illegale Beschaffen von Bankkartendaten, indem einerseits die Daten auf dem Magnetstreifen der Karte ausgelesen werden, andererseits mit einer installierten Minikamera das Eintippen des PIN-Codes ausgespäht wird. Mit diesen Daten- und PIN-Informationen ist dann die Täterschaft in der Lage, so genannte Kartenrohlinge
(«White-Plastic») herzustellen, mit denen Bargeldbezüge getätigt werden können.

Da die Originalkarte im Besitz des Eigentümers verbleibt, bemerkt dieser in der Regel erst bei der Kontrolle der Kontoauszüge oder bei einer allfälligen Kontoüberziehung die Straftat. In den konkreten Fällen wurden mit einer Ausnahme sämtliche illegalen Geldbezüge in Chicago getätigt und es ist davon auszugehen, dass die deliktisch erhältlich gemachten Bankkartendaten und PIN-Codes elektronisch von hier aus in die USA übermittelt und dann sofort widerrechtlich eingesetzt wurden.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt möchte im Zusammenhang mit dieser Deliktsmasche raten, das Eintippen des PIN-Codes mit der freien Hand abzudecken. Weiterhin sollte man beim geringsten Verdacht auf eine Manipulation den Vorgang abbrechen, bzw. erst gar nicht durchführen. Zudem sollte sofort das Bankinstitut und ausserhalb der Öffnungszeiten unverzüglich die Polizei verständigt werden.

Basel-LandschaftBasel-Landschaft / 05.03.2011 - 20:27:26