Warnung vor Eisplatten auf Lastwagen
BL. Dienstag, 15. Dezember 2015. Bei den kalten Witterungsverhältnissen haben Lastwagen- und Lieferwagenführerinnen und -führer eine spezielle Gefahr zu beachten. Gefrierende Wasserlachen auf den Plachen verwandeln sich zu Eisplatten, die sich bei der Wegfahrt lösen und bei der ersten Gelegenheit, beispielsweise in einer Kurve, auf die Verkehrsflächen stürzen können.
Das herunterfallende Eis stellt für andere Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger, Velofahrer und andere Motorfahrzeuglenker eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.
Neben schweren Verletzungen können andere Fahrzeuglenkerinnen und -lenker erschrecken, was zu unvorsichtigen Ausweich- oder Bremsmanövern führen kann.
Die Lastwagen- und Lieferwagenführerinnen und -führer sind verpflichtet, diesem besonderen Umstand Rechung zu tragen und das Eis zu entfernen.
Ansonsten verstossen sie gegen das Strassenverkehrgesetz und haben mit empfindlichen Bussen und möglicherweise mit einer administrativen Massnahme (Führerausweisentzug) zu rechnen.



























