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Warnmeldung zur Firma Transport of the World AG Zürich

Zürich/ZH. Fiktive Firma welche seit anfangs 2012 im Internet (www.transportofworld.com) sowie mit unerwünschten Massenmails in Erscheinung tritt und gut bezahlte Teilzeitjobs als „Versand- oder Einkaufsassistenten“ anbietet.

Die Transport of the World AG gibt vor eine im Jahr 2005 gegründete, international tätige Aktiengesellschaft zu sein welche (Zitat) „stetig wächst und immer attraktive Positionen zu besetzen hat“. Effektiv handelt es sich aber um ein fiktives Unternehmen welches nicht im Handelsregister eingetragen und am angeblichen Firmensitz Pfingstweidstrasse 31a in 8037 Zürich gänzlich unbekannt ist. Die angeworbenen Versandassistenten erhalten den Auftrag an ihrer Privatadresse Paketsendungen entgegenzunehmen, auf allfällige Schäden zu prüfen und danach gemäss erhaltener Anweisung ins Ausland weiterzuleiten. Vorgängig wird mit ihnen ein vermeintlich regulärer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dazu werden von ihnen umfassende Angaben zu den persönlichen Verhältnissen und zu ihren Bankverbindungen verlangt. Sämtliche Kontakte zwischen den angeworbenen Versandassistenten und der Transport of the World AG erfolgen per Email oder Mobiltelefon. Die in der Folge zugesandten Pakete enthalten Waren welche durch die unbekannten Hintermänner der Transport of the World AG bei Versandhandelsfirmen mit betrügerisch erlangten Kreditkartendaten oder ganz einfach auf den Namen des jeweiligen Versandassistenten bestellt worden sind. Letzterer wird somit seinen Nebenerwerb nie lange Zeit ausführen, da er plötzlich mit hohen zivilrechtlichen Forderungen oder mit einem unverhofften Besuch der Polizei konfrontiert wird. Deshalb Vorsicht bei Teilzeitstellen wie sie durch die Transport of the World AG angepriesen werden! Wer ein Vertragsverhältnis mit dieser oder einer ähnlich agierenden Firma eingeht wird als Gehilfe von Bestellungsbetrügern aktiv und muss mit einem Strafverfahren rechnen. Stellt man sich aber bereits vor der Annahme eines derartigen Jobs die Frage, ob die angebotene Tätigkeit überhaupt einen wirtschaftlichen Sinn ergibt, lässt sich schnell erkennen, dass dies nicht der Fall sein kann und das Angebot somit unseriös ist.

ZürichZürich / 27.01.2012 - 17:43:43