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Wann sollte ein Kind wieder zu Hause sein?

Die Beratungsstelle für Suchtfragen AR hat ein Merkblatt mit Ausgangs- und Partyregeln entwickelt.

Die Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell Ausserrhoden hat in Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugendkontakt der Kantonspolizei eine Orientierungshilfe für Eltern von Kindern und Jugendlichen entwickelt, welcher zu Themen wie Ausgangs- und Partyregeln, Geld für den Ausgang, Regeln zum Alkohol- und Tabakkonsum und zum präventiven Einfluss der Eltern auf ihre Kinder eingeht.

Grenzen setzen und Freiräume gewähren
Jugendliche sind auf der Suche nach eigenen Lebensformen. Gemäss dem neuen Merkblatt können Eltern diese Suche unterstützen, indem sie ihren Kindern Freiräume gewähren, ihnen Geborgenheit bieten und Grenzen setzen. Die Verfasser empfehlen, dass Eltern sich auf konstruktive Auseinandersetzungen einlassen mit ihren Kindern einlassen sollen, in gewissen Situationen jedoch auch eine konsequente Haltung vertreten.

Wann heimkommen?
Wann soll das Kind nach dem Ausgang oder nach einer Party zu Hause sein? Im Merkblatt „Ausgang – Party – Suchtmittel“ wird beschrieben, dass eine angemessene Limite sinnvoll ist, jedoch zwischen Eltern und ihren Kindern auch Ausnahmen ausgehandelt werden können. Es wird empfohlen, dass unter 15-Jährige unter der Woche um 20.30 Uhr und am Wochenende um spätestens 21.30 Uhr zu Hause sein sollen.

Bei 15-16-Jährigen ist die Limite unter der Woche bei 21.30 Uhr und am Wochenende bei spätestens 23.00 Uhr. Es wird jedoch betont, dass es sich bei diesen Zeiten lediglich um Richtwerte handelt, welche zwischen den Erziehungsverantwortlichen und den Jugendlichen auch diskutiert werden sollen.

Regeln zum Alkoholkonsum
Eltern sind aufgerufen, auf das Konsumverhalten ihrer Kinder und Jugendlichen Einfluss zu nehmen. Aus präventiver Sicht sollen unter 12-Jährige absolut keinen Alkohol trinken und auch bei unter 15-Jährigen ist der Alkoholkonsum nicht erwünscht. Da der Umgang mit Alkohol gelernt werden muss, empfehlen die Verfasser der Broschüre, dass ab 16 Jahren an ausgewählten Anlässen in kontrolliertem Rahmen Alkohol probiert werden kann.

Für den Ausgang sollten die Eltern übermässigen Alkoholkonsum klar verbieten. «Empfangen Sie ihr Kind, wenn es nach dem Ausgang nachhause kommt oder lassen Sie sich von ihm kurz wecken. Ein Blick genügt, um zu sehen, ob es Ihrem Kind gut geht. Und gleichzeitig wirkt diese Empfehlung präventiv, denn Ihr Kind wird darauf achten, nicht zu viel Alkohol zu trinken, wenn es Ihnen später noch gegenüber treten muss.»

Die Broschüre nimmt in kurzer Form zu wichtigen Fragen Stellung, mit welchen Eltern und Erziehungsberechtigte früher oder später konfrontiert sind. Die Broschüre kann in Papierform bei der Beratungsstelle für Suchtfragen (Tel. 071 791 07 40 / Mail: suchtberatung@ar.ch) bestellt werden.

Broschüre downloaden

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 02.10.2008 - 16:33:00