Wann ist ein Kehrichtsack voll?
Bühler/AR. Das Kehrichtpersonal stellt seit einiger Zeit vermehrt fest, dass viele Abfallsäcke ein erhebliches «Übergewicht» haben. Für die unterschiedlich grossen Abfallsäcke bestehen Gewichtsbeschränkungen.
Die Kosten von zwei Franken für den 35 Liter-Sack basieren auf einer Abfallmenge von fünf Kilo. Schwerere Säcke können deshalb nicht kostendeckend transportiert und entsorgt werden. Diese geben auch immer wieder Anlass zu Beanstandungen. Die korrekte Bereitstellung von Kehricht erleichtert die Abfuhr und entlastet das mit der Kehrichtabfuhr beauftragte Personal.
Hauskehricht und Sperrgut sind am Morgen des Abfuhrtages gut sichtbar und erreichbar bereitzustellen. Nicht korrekt bereitgestellte Abfälle können in Zukunft nicht mehr mitgenommen werden.
Für Säcke gelten folgende Gewichtsbegrenzungen:
35 l – Säcke: max. 5 kg
60 l – Säcke: max. 10 kg
110 l – Säcke: max. 15 kg



























