• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Wallis - Vorsicht vor reisenden Handwerkern und Hausierern

Wallis – Vorsicht vor reisenden Handwerkern und Hausierern

Bereits im Frühjahr 2020 sind bei der Kantonspolizei Meldungen über Handwerker eingegangen, welche Maler- oder Messerschleifarbeiten an der Haustüre angeboten haben.

Die Arbeiten wurden teils mangelhaft ausgeführt und dies zu überrissenen Preisen. Seit einigen Tagen stellt die Polizei im Wallis wieder vergleichbare Fälle fest.

Die Angebote von reisenden Handwerkern und Hausierern sind nicht neu. Sie erscheinen unangemeldet an der Haustüre und bieten dabei günstig Unterhalts- und Reinigungsarbeiten oder das Schleifen von Messern sowie den Verkauf von unterschiedlichen Gegenständen (wie z. B. Teppiche, Frottierwäsche, etc.) an.

Die Handwerker benutzen teils Fahrzeuge mit Schweizer oder Walliser Kontrollschildern. Zudem legen sie Visitenkarten vor, um damit Vertrauen zu gewinnen. Oft handelt es sich jedoch nicht um ausgebildete Berufsleute. Zudem besitzen die Handwerker in der Regel keine Arbeitsbewilligung.

Beim Abschluss von Geschäften an der Haustüre ist stets Vorsicht geboten. Oft werden Personen zu irgendwelchen Abschlüssen von Verträgen bewogen, welche rückblickend nicht notwendig gewesen wären.

Die Kantonspolizei empfiehlt daher:

Prüfen Sie bei geplanten Bau- oder Renovationsarbeiten die Angebote in aller Ruhe. Holen Sie verschiedene Offerten von Unternehmen ein.

Sind die Offerten unüblich tief, ist Vorsicht geboten.

Leisten Sie keine An- oder Vorauszahlungen an unbekannte Personen.

Informieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 117, wenn Sie unter Druck gesetzt werden oder betrogen wurden. Melden Sie auch verdächtiges Verhalten bzw. Feststellungen.

Auf der Internetseite https://www.zefix.ch/de/search/entity/welcome (Zefix – Zentraler Firmenindex) können Sie zudem Abklärungen über allfällige Unternehmen tätigen.

Kapo VS

Genferseeregion / 10.05.2021 - 08:24:03