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Waldbrandgefahr: Feuerverbot angeordnet

Liestal/BL. Montag, 6. Juli 2015. Durch die aktuelle Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Waldbrandgefahr angestiegen. Nach Lagebeurteilung des Kantonalen Krisenstabes (KKS) zusammen mit den Fachdiensten am Montag scheint diese im ganzen Kantonsgebiet Baselland gross (Stufe 4 von 5). Deshalb gilt ab sofort bis auf Widerruf ein Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Tage führen zu einer erheblichen Waldbrandgefahr. Die Wettersituation wird sich auch in den nächsten Tagen nicht wesentlich ändern.

Die extrem hohen Temperaturen halten sich bis mindestens Mittwoch, 8. Juli 2015. Anschliessend sind Werte prognostiziert, die sich zwischen 25 bis 29 Grad bewegen. Eine dazukommende Bise sowie keine bis geringste Niederschläge sorgen zusätzlich für die Austrocknung der Böden.

Zur Zeit bestehen bei der Versorgung mit Trinkwasser und auch in der Landwirtschaft keine Probleme. Die Lage der Fliessgewässer ist durch die niedrigen Pegelstände und die hohen Wassertemperaturen, teilweise bis 23 Grad, angespannt.

Nach einer Lagebeurteilung durch die Fachdienste ordnet der KKS BL, gestützt auf §5, Abs. 3, lit. d. des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz im Kanton Basel-Landschaft, folgende Massnahmen an:

1. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

2. Beim Abbrennen von behördlich bewilligten Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.

3. Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

Der Kantonale Krisenstab ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Waldbrände zu vermeiden.
Die Entwicklung der Situation wird aufmerksam beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt.

Basel-LandschaftBasel-Landschaft / 07.07.2015 - 07:03:41