VSGP fordert: Keine Alibientlastungen bei Steuern
St.Gallen. Die St.Galler Gemeindepräsidenten VSGP äussern sich in folgender Medienmitteilung zu den Steuerentlastungen, die nächste Woche im St.Galler Parlament behandelt werden.
Die Medienmitteilung im Wortlaut:
Das St.Galler Parlament behandelt nächste Woche verschiedene Steuerentlastungen. Dabei sollen auch Familien über erhöhte Kinderabzüge und den Ausgleich der kalten Progression berücksichtigt werden. Die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten VSGP erwartet, dass die Entlastungen auch tatsächlich Wirkung entfalten und nicht zu neuen Belastungen der Gemeinden führen. Denn allenfalls nötige Steuererhöhungen bei den Gemeinen würden dem gewünschten Effekt einer Konjunkturbelebung diametral entgegenwirken.
Das Kantonsparlament berät nächste Woche das Steuergesetz mit der Zielsetzung, Kinderabzüge vom Reineinkommen auf 7200 Franken beziehungsweise auf 10’200 Franken pro Kind zu erhöhen. Die höheren Kinderabzüge und der Ausgleich der kalten Progression werden spürbare Entlastungen bringen, die allein bei den Gemeinden zu Steuerausfällen von über 70 Millionen Franken führen. Aufgrund des sehr guten Rechnungsergebnisses des Kantons kann davon ausgegangen werden, dass der Erhöhung der Kinderabzüge zugstimmt wird.
Kompensation von Steuerausfällen
Für die Gemeinden ist es wichtig, dass die Steuerausfälle auf Gemeindeebene zumindest teilweise kompensiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Änderungen im Steuergesetz zugunsten der Bevölkerung nicht kontraproduktiv wirken und in der Folge notwendige Erhöhungen der Gemeindesteuersätze auslösen. Eine Kompensation im Umfang von 17 Millionen Franken ist für den Kanton aufgrund des hervorragenden Rechnungsabschlusses 2008 mehr als finanzierbar. Nur so wäre eine Entlastung gegeben, die sich letztlich beim Steuerzahler auch im Geldbeutel auswirkt.
Gemeindepräsidenten mit Alternativvorschlag
Im Weiteren soll die Grundsteuer reduziert werden. Diese Einnahmen fliessen heute vollumfänglich in die Gemeindekassen. Die Steuer beträgt zwischen 0.3 – 1 Promille des Verkehrswerts der Liegenschaft. Dieser Steuersatz wird jedes Jahr an der Bürgerversammlung von den Bürgern oder durch das Gemeindeparlament beschlossen. Die vorgeschlagene Reduktion auf 0.2 – 0.8 Promille des Liegenschaftswertes ergibt Steuerausfälle von weiteren 10 Millionen Franken. In der Stadt St.Gallen würden diese allein 2.5 Millionen Franken betragen.
Damit diese Ausfälle weniger stark ins Gewicht fallen, wird die VSGP einen Alternativvorschlag in die parlamentarische Diskussion einbringen. Dieser sieht vor, dass die Reduktion des Grundsteuersatzes nur für selbstbewohntes Wohneigentum möglich wird. Damit lebt der Gesetzgeber dem verfassungsmässigen Auftrag der Wohneigentumsförderung nach. Die Gemeinden könnten zudem mehrheitlich ohne Steuererhöhungen auskommen.



























